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Fachartikel, 29.11.2012
Vorsicht bei Preisausschreiben & Co.
Rechtliche Fallstricke bei Gewinnspielen
Gewinnspiele sind der Liebling der Öffentlichkeitsarbeit: Sie erzielen breite Aufmerksamkeit, dienen der Image-Pflege und verhelfen dem Unternehmen zu neuen Kontakten. Nur eines sind sie nicht: unbedenklich.

Bei Gewinnspielen wie etwa Preisausschreiben gilt es für Unternehmen eine Reihe von Gesetzesvorschriften zu beachten. Andernfalls können erhebliche Abmahnkosten oder sogar Schadenersatzansprüche drohen.

Neue Bestimmungen und Gesetze bei Gewinnspielen

Bisher bestand das Verbot einer Koppelung von Kauf und Gewinnspiel. Diese Regelung wurde gelockert. Allerdings muss es nach wie vor auch Nicht-Käufern möglich sein, an dem Gewinnspiel teilzunehmen. Besonders heikel ist die Verbindung von Kauf und Gewinnspiel in Bezug auf Kinder und Jugendliche.

Diese können die wirtschaftliche Tragweite ihres Handelns noch nicht überblicken. Erlauben Sie daher die Teilnahme an einem solchen Gewinnspiel nur Jugendlichen über 16 Jahre. Neu ist auch, dass die Teilnahme am Gewinnspiel und der Bezug des Newsletters gekoppelt werden dürfen. Allerdings muss dies den Teilnehmern gleich zu Beginn mitgeteilt werden.

Absolute Transparenz

Die Teilnehmer eines Gewinnspiels müssen umfassend aufgeklärt werden über

  • Beschränkungen zur Teilnahme (z. B. Alters- oder Wohnortbeschränkungen),
  • Ablauf des Gewinnspiels, n den Wert der Gewinne,
  • mögliche Zusatzkosten (z. B. für die Anreise zum gewonnenen Urlaub oder die Selbstabholung des gewonnenen Autos ab Werk),
  • den Beginn und vor allem das Ende des Gewinnspiels,
  • den Termin der Auslosung, n die Regeln zur Ermittlung der Gewinner,
  • mögliche Wege, auf denen die Gewinner informiert werden.

Außerdem müssen die Teilnahmebedingungen Datenschutzhinweise enthalten. Hierin erklären Sie, zu welchem Zweck Sie welche Teilnehmerdaten wie erfassen und verarbeiten, ob Sie diese speichern und, wenn ja, wie lang und mit welcher Zielsetzung. Informieren Sie auch darüber, dass die eigenen Mitarbeiter/- innen von der Teilnahme ausgeschlossen sind.

Die Teilnahmebedingungen müssen leicht zu finden und verständlich sein. Wenn Sie Ihr Gewinnspiel über Ihre Website verbreiten, ist es kein Problem, auch ausführlichere Teilnahmebedingungen zu veröffentlichen. Schwieriger gestaltet es sich, wenn Sie diese über ein Plakat oder eine Anzeige promoten. Hier reicht es in der Regel, den Teilnahmeschluss anzugeben.

Informieren Sie auch, wenn Sie besondere Voraussetzungen an die Teilnahme knüpfen. Veröffentlichen Sie auf Ihrem Plakat oder in Ihrer Anzeige eine URL, über die man teilnehmen kann, halten Sie die Teilnahmebedingungen kurz. Denn dann findet der Interessierte diese entsprechend ausführlich auf Ihrer Website.

Achtung: Ausgelobte Gewinne müssen immer auch verteilt werden!

Nutzung von Adressen

Sie wollen die Adressen der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt für andere PR-Aktionen nutzen? Dann brauchen Sie dafür ihr Einverständnis. Dieses müssen die Teilnehmer Ihnen explizit und aktiv erteilen. Das heißt: Die Einverständniserklärung darf weder im Text versteckt noch impliziert sein, sodass die Teilnehmer aktiv werden müssten, um der Verwendung ihrer Daten zu widersprechen.

Teilen Sie außerdem präzise mit, wie Sie die Teilnehmerdaten verwenden möchten: etwa für die telefonische, elektronische oder postalische Kontaktaufnahme. Informieren Sie darüber, welche konkreten Informationen Sie den Teilnehmern später zukommen lassen möchten. Um auf der sicheren Seite zu sein, heben Sie diese Einverständniserklärung optisch hervor und versehen Sie sie mit einem Kästchen, das der Teilnehmer ankreuzt, um seine Zustimmung zu erklären.

Achtung: Vor allem die Einverständniserklärung für eine spätere telefonische Kontaktaufnahme ist rechtlich umstritten. Sollten Sie sie von Ihren Teilnehmern wünschen, ist es empfehlenswert, für die Prüfung des individuellen Falls einen Juristen zurate zu ziehen. Der kann zugleich die aktuellste Rechtsprechung in seine Empfehlung einbeziehen.

Veröffentlichung der Gewinner

Lassen Sie sich von den Teilnehmern explizit die Erlaubnis zur Publikation ihres Namens im Falle eines Gewinns geben. Denn diese ist nicht automatisch durch die Teilnahme am Gewinnspiel erteilt.

Alternativ hierzu können Sie die Gewinner anonym bekannt geben. Achten Sie in diesem Fall aber darauf, dass bei bloßer Nennung des Vornamens, der Initialen des Nachnamens und des vollständigen Ortsnamens eine Anonymisierung auch gewährleistet ist. Zweifelhaft ist dies etwa bei Gewinnern mit exotischen Vornamen, die aus einem kleinen Ort stammen, wie z. B. Noémie M. aus Husum.

Hinweis "Der Rechtsweg..." ist überflüssig

Die Floskel „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“ können Sie sich sparen. Denn Teilnehmer, die Unregelmäßigkeiten vermuten, haben trotz dieses Satzes das Recht, vor Gericht zu ziehen.

Der Sonderweg von Facebook

Rigide Vorschriften zu Gewinnspielen hat Facebook erstellt. Es ist beispielsweise verboten:

  • Gewinnspiele über die Pinnwand auszurufen,
  • Facebook-Funktionen für Gewinnspiele zu nutzen,
  • auf der Pinnwand die Gewinner bekannt zu geben,
  • als Voraussetzung für die Teilnahme Fan einer Seite werden zu müssen oder/und
  • einen Eintrag auf der Pinnwand vorzunehmen als Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel.

Alle Vorschriften finden sich  im Detail auf der Seite: www.facebook.com/promotions_guidelines.php

Um Facebook dennoch in das Gewinnspiel einzubinden, gibt es derzeit vor allem eine sichere Variante: Posten Sie Ihr Gewinnspiel auf Ihrer Website oder in Ihrem Blog, weisen Sie in Facebook durch einen Eintrag auf das Gewinnspiel hin, und verlinken Sie von dort auf Ihre Seite.

Fazit

Bei der Durchführung von Gewinnspielen sind verschiedene Gesetze zu beachten – vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb über die Jugendschutzgesetze bis hin zum Datenschutzgesetz. Es gibt keine einheitliche, alle Aspekte abdeckende Regelung. Einen guten Überblick über die vielfältigen Bestimmungen finden Sie in dem aktuellen Ratgeber „Social Media Marketing & Recht“ (O'Reilly 2012) von Thomas Schwenke.

Ein Kapitel widmet der Rechtsanwalt den besonderen Bedingungen und Bestimmungen von Gewinnspielen bei Facebook. Er liefert zudem ein Muster für Teilnahmebedingungen an Gewinnspielen. Sind Sie unsicher, ziehen Sie im Zweifelsfall einen Juristen zurate. Er klärt ab, ob Sie wirklich alle Bestimmungen berücksichtigt und eingehalten haben.

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