Die Marke ist gut geeignet Konzerte zu veranstalten, Konzertgäste zu verpflegen und zu beherbergen sowie Merchandisingartikel zu verkaufen.
(PM) Wernigerode, 19.08.2015 - Bei der Marke "Rock im Revier" handelt es sich um eine Wortmarke, welche beim Europäischen Markenamt (HABM) für die Klassen 09, 25, 35, 38, 41, 43 erst kürzlich eingetragen wurde. Die Widerspruchsfrist ist bereits abgelaufen und die Marke somit bestandskräftig!
Es dürfen entsprechend der Registrierung beim HABM unter der Marke
- Konzerte veranstaltet werden (Klasse 41),
- Textilien verkauft werden (Klasse 25),
- Gästen verpflegt und beherbergt werden (Klasse 43).
Die Marke ist prima geeignet um Events zu vermarkten.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass es eine weitere Markenanmeldung gibt, welche beim deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) von einem anderen Markenanmelder eingereicht wurde. Die Markenanmeldung erfolgte in Form einer Wort-/Bildmarke. Diese Markenanmeldung ist aber bisher nicht erfolgreich bzw. noch beim DPMA in Bearbeitung. Ob die Eintragung durch das DPMA erfolgen wird oder die Anmeldung zurückgewiesen wird kann hier und heute nicht beurteilt werden.
In jedem Fall wird es spannend zu beobachten, wer letztendlich die Markenrechte bekommt und/oder auch behalten wird.