Grundsätzlich gilt: Wer potenzielle Kunden (deren Adressen etwa aus Messekontakten, E-Mails, Gewinnspielen stammen) mit Werbung ansprechen will, braucht deren vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Diese Zustimmung müssen Sie nachweisen können. Mündliche Einwilligungen gelten also auch nur dann, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
Neben dieser ausdrücklichen Einwilligung können Verbraucher auch jederzeit Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten und Verwendungsformen verlangen. Und sie können dem Erhalt von Werbung jederzeit widersprechen.
Musterformulierung "Einwilligungserklärung"
Ohne Einwilligungserklärung geht es nicht. So könnten Sie diese formulieren:
„Hiermit willige ich ausdrücklich ein, dass das Unternehmen XY meine personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Das Unternehmen darf diese Daten für Zwecke der Werbung mir gegenüber verwenden und in einer Datei abspeichern. Diese Einwilligung kann jederzeit von mir mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.“
Nicht eingeholt werden muss eine Einwilligung in folgende sechs Ausnahmefällen:
Diese Auskunftsrechte haben Ihre Kunden
Wer Werbung von Ihnen erhält, kann nach §34 BDSG jederzeit Auskunft darüber verlangen,
So könnten Sie eine Antwort formulieren:
Selbstauskunft nach § 34 BDSG
"Sehr geehrte/r Frau/Herr …
nachstehend erhalten Sie die gewünschte Selbstauskunft.
Wir haben von Ihnen die folgenden Daten gespeichert: [Art der Daten].
Herkunft der Daten: Die Daten wurden am … durch Eingabe auf unserer Internetseite gewonnen.
Empfänger der Daten sind: … [mögliche Auftragnehmer zur Datenverarbeitung].
Zweck der Weitergabe der Daten ist: …
Zweck der Speicherung Ihrer Daten ist: …“
Widerspruchsrecht
Beachten Sie, dass jeder Betroffene der Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen kann. Das Widerspruchsrecht können auch Betroffene ausüben, für deren Datenerhebung keine ausdrückliche Einwilligung nötig war. Das Widerspruchsrecht muss auch nicht begründet werden. Sie als Unternehmer müssen auf dieses Widerspruchsrecht in Ihrer Werbung deutlich hinweisen.
Beispieltext:
"Sie können dem Erhalt dieser Werbung jederzeit widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Widerspruch per E-Mail an: … [Ihre Kontaktadresse]. Einen schriftlichen Widerspruch senden Sie uns bitte an: … [Ihre Adresse und Ansprechpartner]."