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Fachartikel, 08.03.2012
Neue eBay-Zahlungsbedingungen
Was sich für eBay-Verkäufer ändert
Neue Zahlungsbedingungen bei eBay sehen für Online-Verkäufe einige fundamentale Änderungen im Vergleich zur bisherigen Bezahlungspraxis bei eBay vor. Die wichtigsten Änderungen für eBay-Verkäufer im Überblick.
eBay hat zum 28.02.2012 seine Zahlungsbedingungen für eBay-Verkäufer geändert. Die wohl wichtigste Änderung: Die Zahlungsabwicklung läuft für die meisten bei eBay vorgesehenen Zahlungsarten nicht mehr direkt zwischen Käufer und Verkäufer sondern über eBay. Hierzu kauft eBay dem Verkäufer die Kaufpreisforderung ab, lässt sich diese zusätzlich vom Verkäufer abtreten und wickelt die Zahlung dann selbst mit dem Käufer ab. Wird die Forderung vom Käufer beglichen, so leitet eBay den entsprechenden Betrag an den Verkäufer weiter. Wichtig in diesem Zusammenhang: Vertragspartner des Verkäufers ist hierbei die eBay Services S.à r.l. mit Sitz in Luxembourg und nicht die eBay Europe S.à r.l., die für eBay-Mitglieder aus der EU der Betreiber der Verkaufsplattform ist.

Welche Zahlungsmöglichkeiten sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay vor?

Laut eBay stehen dem Käufer bei eBay künftig standardmäßig folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
  • Banküberweisung
  • Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Lastschrift
  • Zahlung über den Zahlungsdienstleister Skrill (ehemals Moneybookers)
  • Zusätzlich kann der Verkäufer noch Nachnahme und Barzahlung bei Abholung anbieten.

In welchen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung ausnahmsweise nicht über eBay?

Nicht in allen der oben genannten Fälle erfolgt die Zahlungsabwicklung über eBay. So sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay einige Ausnahmen vor, in denen die Kaufpreisforderung von Vornherein nicht von eBay gekauft und an eBay abgetreten wird oder in denen der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung stehen, mit deren Eintritt die Forderung wieder an den Verkäufer zurückfällt.

Ausschluss von Forderungskauf- und Abtretung

Für folgende Forderungen wird ein Forderungskauf und eine Abtretung von eBay ausgeschlossen:

  1. Forderungen aus Verkäufen von unzulässigen Artikeln gemäß § 7 Abs. 1 der eBay-AGB
  2. Forderungen aus Verkäufen von Artikeln aus den nachfolgend aufgeführten Kategorien bei eBay: Automobile, Motorräder, Nutzfahrzeuge, Pkw-Anhänger, Wohnwagen & Wohnmobile, Fahrzeuge mit Leasingvertrag, Landtechnik & Traktoren, Baumaschinen & -fahrzeuge, Dienstleistungen, Gabelstapler, Hebebühnen, Motorkräne, Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbetriebe, Industriebetriebe, Schausteller- & Fahrgeschäfte, Förderbänder & Rollbahnen, Wagen- & Getriebeheber, Industriemaschinen, Tankstellen- & Waschtechnik, Geräte & Werkzeuge, Maschinen & Anlagen, Immobilien, Edelmetalle, Übernachtungen, Ferienwohnungen & -häuser, Kurzreisen, Pauschalreisen, Nutzfahrzeuge, Jetski, Motorboote, Segelboote, Sonstige Boote
  3. Forderungen, die der Verkäufer bereits vor Abschluss des Vertrages mit eBay an einen Dritten, z.B. aufgrund der Lieferbedingungen von Lieferanten (verlängerter Eigentumsvorbehalt, auch als Kontokorrentvorbehalt), abgetreten hat
  4. Forderungen, die einem nach Abschluss des Vertrages mit eBay wirksam zustande gekommenen branchenüblichen verlängerten Eigentumsvorbehalt eines Lieferanten unterliegen

Konsequenz: In diesen Fällen bleibt der Verkäufer Forderungsinhaber und der Käufer muss direkt an den Verkäufer zahlen.

Forderungskauf- und Abtretung unter auflösender Bedingung

In folgenden Fällen erfolgt der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung:

  1. Der Käufer zahlt nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Zustandekommen des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer im Sinne von §§ 10, 11 der eBay-AGB den gesamten Kaufpreis an eBay, wobei das Datum des Zahlungseingangs bei eBay maßgeblich ist.
  2. Der Käufer wählt im Rahmen der eBay-Kaufabwicklung die Zahlungsmethode „Barzahlung bei Abholung“ oder „Nachnahme“ oder „Andere - Zahlung direkt an den Verkäufer“ (soweit verfügbar).

Konsequenz: Bei Eintritt der vorgenannten Bedingungen wird der Verkäufer wieder Inhaber der Forderung und kann diese selbst gegenüber dem Käufer geltend machen.

Welche Pflichten werden dem Verkäufer von eBay auferlegt?

Zur Umsetzung der vorgenannten Änderungen bürdet eBay dem Verkäufer in den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer u. a. folgende Obliegenheiten auf:

  1. Der Verkäufer verpflichtet sich, sämtliche Verkäufe nur gegen Vorkasse mit sofortiger Fälligkeit des Kaufpreises durchzuführen.
  2. Der Verkäufer verpflichtet sich ferner, eBay unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die einer Abtretung entgegenstehen (z. B. Abtretungsverbot).
  3. Solange eBay Inhaberin einer vom Verkäufer an eBay verkauften und abgetretenen Forderung ist, ist es dem Verkäufer untersagt, den Käufer über die eBay-Website oder auf sonstigem Wege dazu aufzufordern, den Gesamtpreis vollständig oder teilweise nicht an eBay, sondern an den Verkäufer oder einen sonstigen Dritten zu bezahlen. Erfolgt gleichwohl eine Zahlung direkt an den Verkäufer, so ist dieser verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber eBay anzuzeigen.
  4. Sobald eBay den Verkäufer über den vollständigen Eingang der Zahlung des Käufers informiert hat, ist der Verkäufer verpflichtet, den Artikel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der von ihm angegebenen Bearbeitungszeit an die von eBay genannte Lieferadresse des Käufers zu versenden und den Versand des Artikels über die entsprechende Funktionalität in Mein eBay anzuzeigen. Sofern der Verkäufer den Artikel bereits vor der Information über den vollständigen Zahlungseingang versendet, trägt er nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer das Risiko, dass der Käufer den Kaufpreis nicht oder nicht fristgerecht zahlt und den Artikel gleichwohl bereits erhalten hat.
  5. Verkäufer sind verpflichtet, auf Anforderung von eBay den Versand eines Artikels mittels eines qualifizierten Versandbelegs oder einer Sendungsverfolgungsnummer des Versanddienstleisters nachzuweisen.

Ein qualifizierter Versandbeleg muss gemäß § 4 Abs. 2 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer folgende Angaben enthalten:

  • Name des Versanddienstleisters
  • das Einlieferungsdatum
  • Name und Adresse des Absenders
  • Name und Adresse des Empfängers (welche mit der von eBay genannten Lieferadresse des Käufers übereinstimmen müssen)
  • Sendungsverfolgungsnummer (optional)

Wie erfolgt die Auszahlung von eBay an den Verkäufer?

Gemäß § 5 Abs. 1 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer wird eBay dem Verkäufer den Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) einer jeden verkauften und abgetretenen Forderung über die vom Verkäufer gewählte Auszahlungsmethode (Auszahlung auf ein PayPal-Konto oder Auszahlung auf ein deutsches bzw. österreichisches Bankkonto) auszahlen, sobald der Käufer die Forderung vollständig und fristgerecht beglichen hat und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 vorliegen. Darin regelt eBay Folgendes:

„Voraussetzung für die Auszahlung ist der Versand bzw. die Übergabe des Artikels durch den Verkäufer und der Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist. Die Länge der Auszahlungsfrist bestimmt sich nach dem Kontotyp des Verkäufers (privat oder gewerblich) und hängt bei gewerblichen Verkäufern darüber hinaus vom Service-Status des Verkäufers und der Verkaufshistorie (z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Umfang der Verkaufstätigkeit) ab. Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen. Um die Auszahlungsfrist in Gang zu setzen, muss der Verkäufer den Artikel über die entsprechende Funktionalität in Mein eBay als versendet markieren oder dort eine Sendungsverfolgungsnummer angeben. Dies gilt entsprechend im Falle einer Selbstabholung des Artikels durch den Käufer. Für den Fall, dass der Verkäufer den Artikel nicht als versendet markiert bzw. keine Sendungsverfolgungsnummer angibt, beträgt die Auszahlungsfrist maximal 28 Tage ab Eingang der Zahlung des Käufers bei eBay Services. Der Verkäufer kann seinen Service-Status sowie den Status seiner Auszahlungen jederzeit in Mein eBay einsehen.“

eBay behält sich jedoch das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn

  1. der Käufer für den betroffen Artikel einen eBay-Käuferschutzfall wegen eines nicht erhaltenen oder erheblich von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikels eröffnet,
  2. eine Rückbuchung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister des Käufers (z.B. PayPal) erfolgt, oder
  3. aufgrund von konkreten Anhaltspunkten zu besorgen ist, dass einer der zuvor unter (a) und (b) genannten Fälle in Kürze eintreten wird.

Darüber hinaus behält eBay sich das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verkäufers vorübergehend zurückzuhalten, wenn der Verkäufer nach Maßgabe von § 4 der eBay-AGB in der Nutzung der eBay-Website eingeschränkt oder vorübergehend oder endgültig gesperrt wurde oder sonst konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Käufern nicht erfüllen wird und der Einbehalt des Betrags oder der Beträge zum Schutz der Käufer, anderer eBay-Mitglieder oder sonstiger Dritter erforderlich ist.

Für wen und ab wann gelten die neuen Zahlungsbedingungen von eBay?

Die neuen Bedingungen gelten nach den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer für alle eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registrieren mit dem Zeitpunkt der Anmeldung. Für alle bestehenden eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben und diesen eBay-Verkäuferbedingungen danach zustimmen, gelten diese ab dem Zeitpunkt, der ihnen per E-Mail von eBay mitgeteilt wird.

Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Verkäufer aus den Änderungen?

Der vielleicht einzige Vorteil der geänderten Zahlungsbedingungen für den Verkäufer liegt darin, dass dieser sich in vielen Fällen künftig nicht mehr selbst um die Zahlungsabwicklung mit dem Käufer kümmern muss, sondern dass dies von eBay übernommen wird. Hierdurch wird der Druck auf den Käufer größer sein, den von ihm geschuldeten Kaufpreis zu bezahlen, da eBay säumigen Käufern Konsequenzen androhen kann.

In der Gesamtschau überwiegen allerdings eindeutig die Nachteile für den Verkäufer. Denn dieser wird sein Geld künftig in vielen Fällen nicht mehr direkt vom Käufer erhalten und muss sich diesbezüglich mit eBay auseinandersetzen. Neben der zeitlichen Verzögerung, die der Verkäufer dabei schon nach den von eBay selbst aufgestellten Regeln zwangsläufig in Kauf nehmen muss und für die eine Verzinsung von eBay explizit ausgeschlossen wird, hat eBay sich in den Zahlungsbedingungen diverse Möglichkeiten vorbehalten, dem Verkäufer sein Geld nicht oder nicht vollständig auszubezahlen. Zudem werden dem Verkäufer zahlreiche Obliegenheiten aufgebürdet, bei deren Nichtbeachtung die Auszahlung von eBay zurückgehalten werden kann. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob eBay bei der Zahl seiner Mitglieder überhaupt im Stande sein wird, einzelne Streitfälle zwischen Käufern und Verkäufern zeitnah zu prüfen und abzuwickeln.

Kann man sich als Verkäufer den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersetzen?

Für eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registriert haben stellt sich die Frage nicht, da für sie die neuen Bedingungen bereits gelten. eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben können den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Zahlungsbedingungen, die zwischen eBay und dem Verkäufer vereinbart waren bis auf Weiteres fort. Allerdings kann eBay den Vertrag mit dem Verkäufer kündigen und diesen damit von der Nutzung der Verkaufsplattform ausschließen, falls dieser den neuen Zahlungsbedingungen widerspricht. Faktisch ist der Verkäufer bei eBay daher dazu gezwungen, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, wenn er auch weiterhin auf dieser Plattform anbieten möchte.

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Arndt Joachim Nagel ist Rechtsanwalt bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Gesellschaftsrecht. Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die ...
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