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News, 17.09.2021
Online-Marketing
Jedes zehnte Cookie-Banner rechtswidrig
Jeder Internetnutzer kennt sie, und bei den wenigsten stoßen sie auf Begeisterung: Cookie-Banner. Und nach einer Untersuchung verstoßen sie auch nicht selten klar gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht. Deshalb haben Deutschlands Verbraucherschützer jetzt eine Reihe großen Internet-Player abgemahnt.
Wegen aus Sicht des vzbv Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt: Lieferando.
Wegen aus Sicht des vzbv Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt: Lieferando.
Wer im Internet unterwegs ist, muss bei den meisten Webseiten anklicken, welche Daten er (nicht) von sich preisgeben will. Wie eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) von 949 Webseiten jetzt ergeben hat, verstößt jede zehnte dieser mit sogenannten Cookie-Bannern durchgeführten Abfragen „eindeutig gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)“. Aber auch abseits dieser mit rechtswidrigen Cookie-Bahnern identifizierten Websites steht die Rechtskonformität vielfach in Zweifel: „Viele der untersuchten Banner befanden sich zudem in einer rechtlichen Grauzone“, so der Verband.

Als rechtlich besonders kritisch identifizierte die Untersuchung die Nutzung von  „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Bannern sowie von Cookie-Bannern, bei denen die Einstellungen schon vorangekreuzt waren. Manche Websites verzichteten trotz der Speicherung von Nutzerdaten sogar ganz auf entsprechende Banner respektive Hinweise, so der Verband. Als Konsequenz aus der Untersuchung wurden dem Verband zufolge von den 949 untersuchten Websites, darunter Lieferando, Napster und AI-Fitness, knapp 100 abgemahnt und von 66 Unternehmen Unterlassungserklärungen erwirkt.

„Die meisten Cookie-Banner gehen den Verbraucher:innen gehörig auf den Keks“, kommentierte vzbv-Vorstand Klaus Müller, die Ergebnisse der Untersuchung. Daher bündelten die Verbraucherzentralen, Verbraucherverbände und der vzbv ihre Kräfte, um dagegen juristisch vorzugehen „Rechtswidrige Cookie-Banner sind kein Kavaliersdelikt. Die zunehmende Daten-Schnüffelei gefährdet die Privatsphäre der Verbraucher:innen und führt zum durchleuchteten Bürger“, so Müller.

CS/vzbv
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