Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld II gesenkt. Statt der ursprünglichen 78,00 Euro beträgt er jetzt 40,00 Euro pro Monat.
Beitragserhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung ist von 19,5 auf 19,9 Prozent und in der Knappschaftlichen Rentenversicherung auf 26,4 Prozent angehoben worden.
Alterssicherung der Landwirte
In der Alterssicherung der Landwirte erhöht sich der Einheitsbeitrag von monatlich 199 auf 204 Euro in den alten Bundesländern und von monatlich 168 auf 176 Euro in den neuen Bundesländern.
Künstlersozialversicherung
In der Künstlersozialversicherung ist der Abgabensatz von 5,5 auf 5,1 Prozent abgesenkt worden.
Sozialversicherungs-Rechnungsgröße
Die sozialversicherungsrechtlichen Rechnungsgrößen, nach denen sich zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrenze, Bezugsgröße und Jahresarbeitsentgeltgrenze richten, wurden für das Jahr 2007 wie folgt festgesetzt:
Änderungen im Sozialgesetzbuch und bei der Sozialhilfe
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung fasst jetzt die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltverordnung zusammen. Inhaltlich sind keine Änderungen erfolgt. Geändert haben sich die Sachbezüge. Sie sind diesmal für zwei Jahre festgeschrieben worden.
Die Werte für Verpflegung sind von 202,70 Euro (2006) auf 205 Euro für die Jahre 2007 und 2008 angehoben worden (Frühstück: 45 Euro, Mittag- und Abendverpflegung je 80 Euro). Lebt ein erwachsenes Kind in der Familie, werden für dieses Kind jetzt die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt.
Bei den Werten für Unterkunft und Miete wurde für das gesamte Bundesgebiet ein neuer, einheitlicher Wert festgesetzt. In den alten Bundesländern beträgt er jetzt 198 Euro. Dazu wurde er um 1,50 Euro und in den neuen Bundesländern um 10,06 Euro beziehungsweise in 2008 um 5,94 Euro angehoben.
Die Werte für gemieteten Wohnraum wurden ebenfalls erhöht. Gegenüber den bisherigen Werten in den alten Bundesländern wurden sie um fünf Cent auf 3,45 Euro bundeseinheitlich und auf 2,80 Euro pro Quadratmeter für einfache Wohnungen festgelegt. In den neuen Bundesländern ergibt sich für 2007 eine Anhebung der Mietwerte um 20 Cent auf 3,35 Euro respektive 2,72 Euro für einfache Wohnungen. Im Jahr 2008 steigen die Werte um weitere zehn Cent, beziehungsweise acht Cent.
Bundeseinheitlicher Regelsatz in der Sozialhilfe
Bei den aktuellen Neubemessungen der Regelsätze wurde jetzt eine gesamtdeutsche Verbraucherstruktur zugrunde gelegt und damit auf die bisherige Ost-West-Differenzierung verzichtet. Der Regelsatz beträgt 345 Euro. Die Länder legen auf dieser Grundlage ihre landesspezifischen Regelsätze fest.
Stand: 03.04.2007
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