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Fachartikel, 27.10.2006
Unternehmensfinanzierung
Entry Standard - Einstieg in den Kapitalmarkt für kleinere und mittlere Unternehmen
Die Deutsche Börse AG hat im Oktober 2005 mit Einführung des Entry Standards innerhalb des Freiverkehrs einen Teilbereich geschaffen, der kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen Zugang zum Kapitalmarkt über die Börse als Alternative zu den EU-regulierten Segmenten und somit die Unternehmensfinanzierung erleichtern soll.
Im Gegensatz zu Emittenten im General und Prime Standard, die höchste europäische Transparenzanforderungen erfüllen müssen, nutzt die Börse beim Entry Standard ihren Gestaltungsspielraum. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen ermöglicht dies einen einfachen, schnellen und kosteneffizienten Zugang zum Börsenhandel.

Die Einbeziehung von Aktien eines Unternehmens in den Entry Standard setzt die Antragstellung durch einen an der Frankfurter Wertpapierbörse registrierten Handelsteilnehmer voraus. Nach der Einbeziehung ist dieser verpflichtet, die Einhaltung der dem Unternehmen obliegenden Transparenzanforderungen zu überwachen und darüber hinaus als zentraler Ansprechpartner zwischen dem Unternehmen und der Deutschen Börse AG zu agieren. Das entsprechende Unternehmen wählt, ob die Aktien im Rahmen eines öffentlichen Angebots oder einer Privatplatzierung gelistet werden sollen. Im Falle eines öffentlichen Angebots muss es einen Prospekt erstellen, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geprüft und gebilligt wird. Bei einer Privatplatzierung ist ein (erheblich kostengünstigeres) Exposé zu erstellen.

Neben dem Einbeziehungsantrag müssen weitere Angaben des Unternehmens erfolgen. Dabei handelt es sich unter anderem um eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung bestimmter Transparenz- und Informationsverpflichtungen. Hinzu kommt ein geprüfter Konzernabschluss samt Konzernlagebericht des Emittenten für das der Antragstellung vorangehende Geschäftsjahr oder ein geprüfter Einzelbericht samt Lagebericht und ein Unternehmenskurzporträt des Emittenten.

In dem Unternehmenskurzporträt sind bestimmte Handelsdaten wie die Gesamtzahl der Aktien, die Höhe des Grundkapitals, der Free Float, die Aktionärsstruktur, der Skontroführer, der Deutsche Börse Listing Partner, ferner Informationen zum Unternehmen und eine kurze Beschreibung des operativen Geschäfts, der Geschäftsbereiche und der Produkte anzugeben.

Der Deutsche Börse Listing Partner wird von dem Unternehmen verpflichtet, ein anfängliches und jährliches Informationsgespräch über die Transparenzpflichten und übliche Investor-Relations Aktivitäten im deutschen Kapitalmarkt zu führen. Außerdem berät er das Unternehmen bei der Erstellung und fortlaufenden Pflege des Unternehmenskurzporträts, des Unternehmenskalenders und bei der Weitergabe wesentlicher Unternehmensnachrichten zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Handels. Die Frankfurter Wertpapierbörse benötigt für die Einbeziehung der Aktien in den Handel eine maximale Frist von 5 Werktagen.

Als im Freiverkehr gelistetes Unternehmen unterliegt der Emittent Transparenz- und Informationspflichten, die am Börsenplatz Frankfurt durch die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr (Open Market) an der Frankfurter Wertpapierbörse” geregelt werden. Diese schreiben unter anderem die Veröffentlichung eines testierten Konzern-Jahresabschlusses und eines Zwischenberichts vor.

Darüber hinaus müssen Unternehmen im Entry Standard wesentliche Unternehmensnachrichten oder Tatsachen, die den Börsenpreis beeinflussen können, unverzüglich auf der eigenen Website veröffentlichen.

Die Aktien im Entry Standard gelisteter Unternehmen werden auf dem Parkett der FWB Frankfurter Wertpapierbörse und in dem vollelektronischen Handelssystem Xetra gehandelt. Die Entwicklung der im Entry Standard gelisteten Unternehmen wird durch einen eigenen Index abgebildet. Der Entry Standard gilt für viele Unternehmen als Einstiegssegment, das eine spätere Notierung im General Standard und Prime Standard nicht ausschließt.

Stand: 28.09.2006
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