VOLLTEXTSUCHE
Fachartikel, 10.10.2007
E-Business
Rechtliche Aspekte zur Überlassung eines Content-Management-System (CMS)
Der Erfolg einer jeden Website steht und fällt mit der Aktualität und Qualität der redaktionellen Inhalte (Content). Die Erstellung von neuen Seiten ist ohne HTML-Kenntnisse jedoch kaum möglich und die Veröffentlichung, Verwaltung und Pflege von Seiteninhalten äußerst zeitaufwendig. Ein Content Management System (CMS) schafft dahingehend Abhilfe. Abseits konzeptioneller und technischer Fragestellungen gibt es bei der Investition in ein CMS-System auch rechtliche Aspekte zu beachten.
Ein Content-Management-System (CMS) - übersetzt "Inhaltsverwaltungssystem" - ist ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Es ermöglich die gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Text- und Multimediadokumenten (Content). Mit einem CMS können daher auch größerer Websites verwaltet und ständig aktualisiert werden. Das Besondere an einem CMS ist dabei, dass die Organisation und Aktualisierung einer Website möglich ist, ohne dass der Anwender über Programmierkenntnisse oder Kenntnis von HTML verfügen muss.

Was ist rechtlich bei der Überlassung eines CMS zu beachten?

::::::::::::::::::::::::::::::
Nutzungsrechte
::::::::::::::::::::::::::::::

Bei der rechtlichen Gestaltung von CMS-Überlassungsverträgen ist zunächst zu entscheiden, ob die Software auf Dauer (Kauf) oder auf Zeit (Miete) überlassen werden soll. Die Nutzungsrechte an der Software werden also entweder dauerhaft oder auf Zeit eingeräumt. Weiter ist zu entscheiden, ob der Nutzer das CMS auf einer Homepage oder auf mehreren einsetzen darf und wie viele Nutzer die Software gleichzeitig nutzen dürfen.

Da in der Regel der Quellecode des CMS mit überlassen werden muss, sind strikte Regeln notwendig, in wiefern er geändert werden darf und welche Nutzungsrecht dann an diesen geänderten Softwareteilen bestehen. Auch hat der Lizenzgeber klarzustellen, dass keine Mängelansprüche bei Mängeln an geänderten Softwareteilen bestehen, es sei denn, dass der Lizenznehmer nachweisen kann, dass die Änderung für die gerügten Mängel nicht ursächlich war.

::::::::::::::::::::::::::::::
AGB-rechtliche Besonderheiten
::::::::::::::::::::::::::::::

Da die Überlassung in der Regel auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgt, sind des Weiteren die Besonderheiten der AGB-rechtlichen Wirksamkeitserfordernisse des BGB zu beachten.

::::::::::::::::::::::::::::::
Keine Haftung für fremde Inhalte
::::::::::::::::::::::::::::::

Der Lizenzgeber hat des Weiteren klar zustellen, dass er für die Rechtmäßigkeit und die Fehlerfreiheit fremder Inhalte keine Haftung übernimmt.

::::::::::::::::::::::::::::::
Pflege des CMS
::::::::::::::::::::::::::::::

Will der Lizenzgeber das CMS pflegen, hat er zu regeln, in welcher Form und in welchem Ausmaß er neben der Softwareüberlassung Dienstleistungen anbietet. Diese können sein:

  • Installation des CMS
  • Anpassung des CMS an die Bedürfnisse des Lizenznehmers
  • Beantwortung von Nutzerfragen
  • Lieferung von Updates
  • Beseitigung von Störungen.

::::::::::::::::::::::::::::::
Andere AGB-Regularien
::::::::::::::::::::::::::::::

Die übrigen Regelungen in einem CMS-Vertrag unterscheiden sich nicht weiter von dem Regelungsumfang in einem normalen Miet- oder Kaufvertrag.

Überblick über mögliche Regeln in einem CMS-Vertrag

Im Folgenden wird hier ein Überblick gegeben, welche Regularien in einem CMS-Vertrag aufgenommen werden sollten. Das Beispiel regelt dabei den Abschluss eines Vertrages über die dauerhafte Überlassung eines CMS über das Internet. Wichtige Regelungsinhalte:

  • Geltungsbereich
  • Gegenstand des Vertrages
  • Vertragsschluss im Internet
  • Verpflichtungen des Lizenznehmers
  • Widerrufsbelehrung
  • Überlassung der SOFTWARE und Übertragung der Nutzungsrechte
  • Installation der SOFTWARE und SOFTWAREDESIGN
  • Pflege der SOFTWARE
  • Preise und Zahlungsbedingungen
  • Beschaffenheit der SOFTWARE und der Installation
  • Mängelhaftung
  • Haftung
  • Datenschutz
  • Anwendbares Recht
SERVICETIPP
Kostenloses eBook
Rechtliche Rahmenbedingungen der Archivierung von E-Mails
Das E-Book beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Archivierungspflicht von E-Mails (als Teil eines effektiven Risikomanagements) und zeigt insbesondere auf, welche Konflikte im Zusammenhang mit dem Datenschutz bestehen und wie diese wiederum gemeistert werden können.
zum kostenfreien Download
ZUM AUTOR
Über Elisabeth Keller-Stoltenhoff
IT-Recht Kanzlei
Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Rechtsanwälting und spezialisiert auf IT-Vergabe- und IT-Vertragsrecht. Sie gründete 2004 die IT-Recht-Kanzlei, die sich auf Beratung in den Bereichen IT-Vertrags- und Vergaberecht, E-Commercerecht, ...
IT-Recht Kanzlei
Alter Messeplatz 2
80339 München

+49-89-13014330
WEITERE ARTIKEL DIESES AUTORS
E-Mail-Marketing
Newsletter sind der Klassiker im E-Mail-Marketing und das wohl meist genutzte Instrument im ... mehr

ANDERE ARTIKEL AUS DIESEM RESSORT
SUCHE
Volltextsuche





Profisuche
Anzeige
PRESSEFORUM MITTELSTAND
Pressedienst
LETZTE UNTERNEHMENSMELDUNGEN
Anzeige
BRANCHENVERZEICHNIS
Branchenverzeichnis
Kostenlose Corporate Showrooms inklusive Pressefach
Kostenloser Online-Dienst mit hochwertigen Corporate Showrooms (Microsites) - jetzt recherchieren und eintragen! Weitere Infos/kostenlos eintragen
EINTRÄGE
PR-DIENSTLEISTERVERZEICHNIS
PR-Dienstleisterverzeichnis
Kostenlos als PR-Agentur/-Dienstleister eintragen
Kostenfreies Verzeichnis für PR-Agenturen und sonstige PR-Dienstleister mit umfangreichen Microsites (inkl. Kunden-Pressefächern). zum PR-Dienstleisterverzeichnis
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG