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Fachartikel, 08.10.2009
Logistik
So begrenzen Sie beim Subunternehmereinsatz Ihre Haftung
In der Logistik ist der Einsatz von Subunternehmern an der Tagesordnung. Dabei vergessen aber viele Verantwortliche das Thema Haftung. Was ist beispielsweise, wenn ein von Ihnen beauftragter Frachtführer Waren beschädigt, dabei aber über keinen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt? Dann bleiben Sie auf dem angerichteten Schaden sitzen. Deshalb fünf goldene Regeln, die sie beachten sollten, um zu verhindern, dass Ihnen das passiert.

Regel 1: Prüfen Sie Ihren eigenen Versicherungsschutz

Bevor Sie einen Dritten mit der Übernahme eines Transports beauftragen, sollten Sie immer Ihren eigenen Versicherungsschutz genau unter die Lupe nehmen. Überprüfen Sie, ob der Versicherungsschutz überhaupt für den vorgesehenen Transport ausreicht. Sehen Sie genau nach, ob zum Beispiel der Warenwert versichert ist und ob es eventuelle Einschränkungen bei der Art der Waren oder bei gewissen Transportwegen gibt.

Tipp: Die Assekuranzen wollen heute genau wissen, mit wem sie es zu tun haben. Daher fragen sie im Detail nach, welche Transporttätigkeiten Sie durchführen. Passt ein externer Auftrag nicht zu diesem Portfolio, laufen Sie Gefahr, auf einem eventuellen Schaden sitzen zu bleiben – ganz gleich, ob Sie ihn selbst durchgeführt haben oder nicht! Klären Sie derartige Fragen immer vorher mit Ihrer Versicherung.

Regel 2: Informieren Sie Ihre Versicherung über die Fremdvergabe

Erliegen Sie niemals aus Furcht vor erhöhten Prämien der Versuchung, die Beschäftigung von Fremdfirmen vor der Versicherung zu verschweigen. Kommt es zu einem Schaden, wird dieses Treiben zwangsläufig offensichtlich, und Sie bleiben mit ziemlicher Sicherheit auf dem angerichteten Schaden sitzen. Informieren Sie deshalb Ihre Assekuranz immer vor der Vergabe von Aufträgen darüber, dass Sie auch Dritte mit Transporten beauftragen.

Achtung: Fast alle Versicherungen schreiben in ihren Bedingungen fest, dass Sie gewisse Regeln beachten müssen, wenn Sie Subunternehmer beauftragen! So verlangen quasi alle Assekuranzen, dass Sie bei der Auswahl des Subunternehmens mit "der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" arbeiten. Wissen Sie also, dass Ihr Auftragnehmer im Ruf steht, reihenweise Fahrzeuge "im Graben zu versenken", so brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn Ihre Versicherung die Schadenregulierung ablehnt.

Regel 3: Prüfen Sie vor jeder Auftragsannahme Ihren Deckungsschutz

Bedenken Sie: Geht ein Gut verloren, haftet der Transporteur in vollem Umfang für den angerichteten Schaden. Ist Ihre Deckungssumme nicht ausreichend, so müssen Sie alle darüber hinausgehenden Summen selbst tragen. Im Zweifelsfall kann Sie dies besonders treffen, wenn ein Subunternehmer seinerseits eine zu geringe Deckungssumme mit seiner Versicherung vereinbart hat.

Tipp: Fragen Sie bei jedem Subunternehmer nach, ob er die Musterbedingungen des Deutschen Transportversicherungs-Verbands erfüllt. Die Versicherungen prüfen nämlich bei Diebstahlschäden immer öfter nach, ob beispielsweise das Transportfahrzeug mit den in den Bedingungen geforderten 2 unabhängig arbeitenden Diebstahlsicherungen ausgestattet war.

Regel 4: Achten Sie auf die "deckungsgleiche Weitergabe" von Aufträgen

Nehmen wir an, Sie haben einen Transportauftrag angenommen, der eine Lieferung bis zu einem festgelegten Zeitpunkt erfordert, und das ist auch im Auftrag schriftlich festgehalten. Geben Sie nun diesen Auftrag weiter und vergessen, diesen Liefertermin mit in den Auftrag an den Subunternehmer zu schreiben, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn Sie für eine Verspätung zur Rechenschaft gezogen werden.

Regel 5: Überzeugen Sie sich vom Versicherungsschutz Ihres Subunternehmers

Lassen Sie sich vor der Vergabe eines Auftrags an einen Subunternehmer immer über dessen Versicherungsschutz informieren.

Tipp: Eine einmalige Überprüfung reicht in keinem Fall aus, wenn Sie öfters mit dem betreffenden Unternehmen zusammenarbeiten wollen.

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