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Fachartikel, 29.07.2010
Fördermittel
Staat bezahlt Partikelfilter-Nachrüstung
Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter kosten durch die höheren Steuern viel Geld und dürfen nicht mehr überall unterwegs sein. Dank einer im Mai in Kraft getretenen neuen Richtlinie wird nun auch die Nachrüstung von gewerblich genutzten Fahrzeugen und leichte Nutzfahrzeugen staatlich gefördert.

Bislang wurde die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen nur bezuschusst, wenn das Fahrzeug (ausschließlich) privat genutzt wird. In der Neuauflage des Programms kommen nun auch gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden, dazu.

Genau sind die Fördervoraussetzungen in der "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" geregelt, die im Mai 2010 in Kraft trat.

Vorteile einer Nachrüstung

Dieselfahrzeuge älterer Baujahre fallen meistens in schlechtere Schadstoffklassen und dürfen teilweise schon jetzt nicht mehr in den so genannten Umweltzonen unterwegs sein. Klebt bisher beispielsweise eine rote Plakette auf der Windschutzscheibe, so stehen die Chancen sehr gut, danach eine gelbe Plakette zugeteilt zu bekommen. Und damit darf das Fahrzeug in den meisten Städten wieder frei bewegt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Einordnung in eine günstigere Steuerklasse, der "Stinker"-Aufschlag entfällt sozusagen. Dieser Spareffekt kann – insbesondere bei längerer Nutzungsdauer – dann sogar noch größer sein als die eigentliche Förderung von 330 Euro pro Fahrzeug.

Voraussetzungen für die Förderung

Doch nicht für jedes Fahrzeug können Sie die begehrten Zuschüsse erhalten. Hier ist der Tag der Erstzulassung entscheidend. Dieser ist bei den verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlich:

  • PKWs: Zulassung vor dem 1.1.2007
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Zulassung vor dem 17.12.2009

Zusätzlich muss die Nachrüstung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchgeführt werden:

  • PKWs: zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.12.2010
  • leichte Nutzfahrzeuge: zwischen dem 13.5.2010 und dem 31.12.2010

Wie Sie an die Förderung kommen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das geht nur im Internet unter www.pmsf.bafa.de. Hier müssen Sie pro Fahrzeug, für das Sie die Förderung beantragen wollen, Ihre komplette Adresse samt einer E-Mail-Adresse angeben. Zusätzlich ist die Angabe einer Kontoverbindung erforderlich, da die Fördergelder nur bargeldlos ausgezahlt werden.

Anschließend sind

  • das amtliche Kennzeichen,
  • die Fahrgestellnummer,
  • das Datum der Erstzulassung und
  • das Datum der Nachrüstung anzugeben.

Wer die Förderung kommen möchte, muss sich allerdings beeilen: Der zur Verfügung stehende Fördertopf reicht für 160.000 Fahrzeuge. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Ist der Topf ausgeschöpft, gehen Sie leer aus. Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen darüber hinaus ihrem Antrag eine unterschriebene "de-minimis-Erklärung" beifügen.

Haben Sie alle Angaben gemacht und auf den "Weiter"-Button geklickt, bekommen Sie ein PDF-Dokument angezeigt, das Sie 2-mal ausdrucken und unterschreiben müssen. Schicken Sie diese Dokumente im Anschluss zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und der unterschriebenen de-minimis-Erklärung per Post an das BAFA.

Achtung: Das BAFA bearbeitet ausschließlich Anträge, die per Post eingehen. Per Fax oder E-Mail eingegangene Anträge werden nicht bearbeitet. Sind die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erlässt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, und der Förderbetrag in Höhe von 330 Euro wird auf das angegebene Konto überwiesen.

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