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News, 11.10.2021
Unternehmensfinanzierung
Verlängerung der Fördermittel aus Microkreditfonds für KMU
Die Bundesregierung hat den Mikrokreditfonds Deutschland verlängert. Damit erhalten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), die Probleme mit der Unternehmensfinanzierung haben, Zugang zu Förderkrediten.
Mit dem Angebot eröffnet der Bund auch Klein- und Kleinstunternehmen mit schlechterer Bonität Zugang zu Krediten.
Mit dem Angebot eröffnet der Bund auch Klein- und Kleinstunternehmen mit schlechterer Bonität Zugang zu Krediten.

Weil sich gerade kleine und kleinste Unternehmen mehr denn Schwierigkeiten bei der Unternehmensfinanzierung haben, hat die Bundesregierung beschlossen, die die Kreditvergabe im Rahmen des Mikrokreditfonds Deutschland bis mindestens 2024 fortzusetzen. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berichtet, wird das Förderprogramm in der Zeit von 2021 bis 2023 wird mit Mitteln der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) als Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die COVID-19-Pandemie finanziert.

Mit dem Mikrokreditfonds schafft der Bund ein flächendeckendes Angebot von Mikrokrediten in Deutschland. Der Fonds sichert Mikrokredite mit einem Volumen bis 25.000 Euro an kleine und mittlere Unternehmen ab, die keinen Zugang zu Unternehmenskrediten bei Banken haben. Seit seiner Einrichtung im Jahr 2010 wurden rund 28.600 Mikrokredite mit einem Volumen von rund 234 Millionen Euro abgesichert.

Die Kreditkonditionen sehen eine maximale Kredithöhe pro Krediteinheit von 25.000 Euro vor, wobei es möglich ist, Mikrokredite auch schrittweise zu vergeben. Allerdings dürfen auch mehrere Darlehen zusammen die maximale Kredithöhe von 25.000 Euro nicht überschreiten. Die Mikrokredite werden mit 6,9 Prozent p.a. verzinst. Die Kreditlaufzeit orientiert sich am Finanzierungsbedarf der Unternehmen und den branchenüblichen Laufzeiten. Die maximale Kreditlaufzeit von 48 Monaten darf nicht überschritten werden. Eine tilgungsfreie Anfangszeit von sechs Monaten ist auf Antrag möglich.

Potentielle Kreditnehmende richten ihre Anfrage an ein Mikrofinanzinstitut (MFI) ihrer Wahl. Dabei handelt es sich um bundesweit verteilte Vertragspartner des Fonds, welche die Betreuung der Kreditnehmenden vom Antrag bis zur Tilgung der Mikrokredite übernehmen. In einer ersten Prüfung bewertet das MFI das Vorhaben sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens. Ist das Ergebnis positiv, kann das MFI der kreditgebenden Bank eine Empfehlung aussprechen. Die kreditgebende Bank trifft dann die Kreditentscheidung und zahlt im positiven Fall das Darlehen direkt an den Antragstellenden aus. Die Kreditvergabe im Mikrokreditfonds übernimmt seit 2015 die GRENKE Bank.

„Durch die Fortführung des Mikrokreditfonds leistet die Bundesregierung einen wichtigen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Beitrag, um Kleinst- und Kleinunternehmen in Deutschland auch bei der Bewältigung der gegenwärtigen Pandemie-Situation zu unterstützen“, so das Bundesministerium.

cs/BMAS; Bild von Credit Commerce auf Pixabay
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