Die Handlungsanweisungen der TRBS sind eine wichtige Hilfestellung für den Arbeitsschutz im Betriebsalltag. 26 TRBS sind bisher im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht und haben damit quasi Gesetzeskraft. Das Regelwerk gliedert sich in 2 Gruppen:
1.) Die 1000er-Reihe enthält die allgemeinen Regeln. Sie behandeln zum einen die Sachverhalte, die Gültigkeit für das gesamte Regelwerk haben, und zum anderen Verhaltensregeln.Gefährdungsbezogene Regeln
Für alle gefährdungsbezogenen Regeln der TRBS gilt: Sie geben Ihnen Hinweise dazu, wie Sie geeignete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten ermitteln und festlegen.
Vorgehen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck sowie mechanischen und elektrischen Gefährdungen
1. Ermitteln Sie die Gefährdungen
Dampf und Druck können z. B. zu Verätzungen und Verbrennungen durch austretende Flüssigkeit führen. Bei mechanischen Gefährdungen besteht die Gefahr vor allem darin, dass Körperteile gequetscht werden können. Neben den Gefährdungen, die durch oder bei Betrieb der Maschine auftreten können, müssen Sie auch die Gefährdungen berücksichtigen, die bei Wartungsarbeiten bestehen, wenn z. B. eine Schutzvorrichtung abgebaut werden muss.
2. Bewerten Sie die Gefährdungen
Maßstab für die Bewertung der Gefährdungen ist die Frage, ob die Beschäftigten die Gefahren leicht erkennen und ihnen ausweichen können. Werden z. B. Mindeststandards eingehalten? Was kann zusätzliches Gefahrenpotenzial bieten (nasse oder rutschige Böden, Behälter mit heißen Flüssigkeiten etc.)?
3. Legen Sie Schutzmaßnahmen fest
Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen gilt die Rangfolge nach dem TOP-Prinzip:
Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
Gemeinsam mit den Teilen 1 bis 3 bildet die TRBS 2152 („Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“) die Basisregel zu einem Paket von speziellen TRBS: TRBS 2152, Teil 1: Dieser Teil beschreibt, wie es zu explosionsfähiger Atmosphäre (brennbaren Dämpfen, Gasen, Staub) kommen kann. TRBS 2152, Teil 2: Dieser Teil enthält konkrete Maßnahmen, mit denen Sie Explosionsgefahren vermeiden können. TRBS 2152, Teil 3: Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, die die Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß reduzieren.
Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
Zum Anwendungsbereich der TRBS 2181 („Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln“) gehören
Denken Sie bei der Gefährdungsbeurteilung nicht nur an Gefährdungen aufgrund einer Betriebsstörung, sondern auch an Fehlanwendungen der Personen, die den Aufzug benutzen. Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Gefährdung nicht nur den Normalbetrieb, sondern auch den Betrieb bei Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Oberstes Ziel ist es, die eingeschlossene(n) Person(en) so schnell wie möglich zu befreien. Technische Schutzmaßnahmen können z. B. Rufanlangen in der Aufzugsanlage sein.