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Fachartikel, 11.08.2009
Arbeitsschutz
So vermeiden Sie Ärger mit der Berufsgenossenschaft
In der Logistik-Welt werden immer noch viele Lasten per Hand bewegt. Da hierbei das Risiko von Arbeitsunfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen groß ist, gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln zu diesem Thema. Genannt seien hier nur das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), verschiedene Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) und nicht zuletzt auch noch die Lasthandhabungsverordnung (LasthandhabV).

Bei der Vielzahl der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften kann es Ihnen sehr leicht passieren, dass Sie einzelne Gesichtspunkte und Regeln übersehen. Damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen, die Ihnen im Schaden- oder Versorgungsfall jede Menge Ärger einbringen können, nutzen Sie unseren 12-Punkte-Check. Die letzten drei Punkte des Checks berühren Gesetze und Vorschriften zwar nicht unmittelbar. Um aber auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie auch diese Punkte genau untersuchen.

Tipp: Wenn Sie genauer wissen wollen, welches Gesetz oder welche Vorschrift jeweils relevant ist, haben wir für Sie eine umfangreichere Checkliste vorbereitet, die alle relevanten Vorschriften zu jedem Punkt enthält. Darüber hinaus enthält unsere erweiterte Liste noch eine Spalte, in die Sie eintragen können, wer sich bis wann um einen Punkt, der den Check nicht bestanden hat, kümmern soll. Klären Sie bei den folgenden Prüfpunkten mit einem Ja/Nein-Schema, ob diese In Ordnung sind:

  1. Ist geprüft worden, ob gesundheitsgefährdende manuelle Transportvorgänge durch technische Hilfsmittel wie beispielsweise Rollcontainer, Handhubwagen oder Vakuumheber bewältigt werden können, und werden diese so weit wie möglich eingesetzt?
  2. Werden die individuelle Konstitution und der Gesundheitszustand der Beschäftigten bei der manuellen Lastenhandhabung berücksichtigt?
  3. Werden beim Heben und Tragen von Hand die zum Schutz der Beschäftigten vom Gesetzgeber empfohlenen Gefährdungsgrenzen beachtet?
  4. Stehen den Beschäftigten zweckmäßige Tragehilfen (Tragegurte und -griffe usw.) zur Verfügung?
  5. Ist sichergestellt, dass Hindernisse und Verschmutzungen in Verkehrswegen umgehend beseitigt werden (z. B. durch eine Betriebsanweisung und einen namentlich benannten zuständigen Mitarbeiter)?
  6. Wird die Last nur an den dafür vorgesehenen Lagerflächen abgesetzt (nicht in Verkehrs- oder Rettungswegen, vor Türen, Ausgängen, Feuerlöscheinrichtungen und elektrischen Verteilern)?
  7. Sind die Unterweisung, die Übung und die Ausbildung der Beschäftigten über richtiges Heben und Tragen von Lasten Führungsbestandteile der Vorgesetzten, und finden diese regelmäßig statt?
  8. Wird die Last immer möglichst nahe am Körper getragen, eine Hohlkreuzbildung vermieden und der Körper gleichmäßig belastet?
  9. Werden beim Tragen der Lasten von mehreren Personen die einschlägigen Grundsätze beachtet?
  10. Stehen den Beschäftigten bei nicht sicher greifbaren Lasten geeignete persönliche Schutzausrüstungen wie beispielsweise Schutzhandschuhe zur Verfügung?
  11. Benutzen die Beschäftigten nur freie, möglichst ebene und sichere Verkehrswege?
  12. Sind längere Transportwege mit Absetz- und/oder Abstützstellen wie Podeste oder Ähnliches für die kurzfristige Entlastung ausgestattet?
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