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Wie man beim Gebrauchtwagenkauf einen Totalschaden für den Geldbeutel verhindert

(PM) München, 28.11.2012 - Gibt man sein Erspartes für einen PKW aus, der nach kurzer Zeit einen Motor- oder Getriebeschaden erleidet, hätte man sich auch direkt für einen Neuwagen entscheiden können. Denn die Reparaturkosten sind teilweise ebenso hoch wie die Anschaffungskosten oder übersteigen diese sogar. So beträgt die Reparatur für einen Motorschaden an einem Opel Vectra 1,9 CDTI aus Baujahr 2008 rund 9.400 €, obwohl der Anschaffungspreis bei einem Kilometerstand von 90.500 schon 9.900 € betragen hat. Dies ist ein wirtschaftlicher Super-GAU. Doch selbst wenn sich eine Reparatur rechnen würde, ist meist das Budget dafür nicht mehr vorhanden. Helfen kann hier nur eine gute Gebrauchtwagen-Garantie. Sie sorgt für einen glimpflichen Ausgang solcher Ernstfälle. Harald Leichnitz, Vorstandsvorsitzender der GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG, kennt die astronomischen Schadenssummen und erklärt, bei welchen Herstellern und Fahrzeug-Modellen das Verhältnis zwischen Kaufpreis und Reparaturkosten nicht passt und wie man unseriöse Garantieanbieter enttarnt.

Die Kosten für die Reparatur von Motor- und Getriebeschäden sind angsteinflößend, wie eine Erhebung des Versicherers zeigt: „11.522 € kostete in einem Fall die Reparatur eines Motorschadens an einem Renault Laguna 2,2 ltr. Diesel mit Erstzulassung 2005 bei einem Fahrzeugwert von 5.900 € und 150.000 km Laufleistung. Vergleichsweise kostengünstig war da noch die Getriebereparatur an einem Opel Meriva: 5.580 € bei 68.220 km zum Zeitpunkt des Schadeneintritts und einem Fahrzeugwert von 8.900 €. Rechnet man die Reparatur- zu den Anschaffungskosten hinzu, kann man sich gleich einen Neuwagen anschaffen“, so Leichnitz. „Wer sich einen Gebrauchten kauft, kann nicht auch noch diese unvorhergesehenen Kosten tragen.“ Mit einem seriösen Garantieanbieter verringert sich die Selbstbeteiligung dagegen drastisch auf einen genau festgelegten prozentualen Wert gemäß der Laufleistung. „Bei 95.000 km müssen unsere Garantienehmer beispielsweise nur 50 Prozent der Materialkosten tragen. Die Lohnkosten werden hierbei zu 100 Prozent von der Garantie getragen. Alles Weitere übernimmt ebenfalls die Versicherung.“

Doch nicht bei allen Garantieanbietern läuft es so, wie es soll. „Viele Unternehmen suggerieren den Käufern nur sie seien eine Versicherung, sind aber in Wahrheit keine. Bei Unternehmen ohne den Namenszusatz ,Versicherungs-AG’ ist somit der Versicherungsschutz oft nicht gewährleistet“, warnt Leichnitz. Außerdem sei es wichtig darauf zu achten, dass das Unternehmen des Vertrauens Versicherungssteuer abführe und diese auch in der Prämie ausweise. „Nur dann ist die Garantieleistung auch wirklich sicher.“ Andernfalls ist das eingezahlte Geld für immer verloren und es bestehen keinerlei Ansprüche wenn das Unternehmen insolvent geht – und das passiert in der Garantiebranche häufig. Die GGG ist mit ihrer 40-jährigen Markterfahrung ein Pionier der Branche. Harald Leichnitz weiß auch warum: „Wir verfügen über ein bundesweites Netz von Partner-Werkstätten, die die Reparaturen bis zu 50 Prozent kostengünstiger durchführen. Unser Service reicht hierbei von der Abholung des Fahrzeugs über die fachgerechte Instandsetzung bis zur Rückverbringung vor die Haustür des Kunden. In der Zwischenzeit ist der aktuelle Bearbeitungsstand für den Garantienehmer über unsere Online-Schadensstatusanzeige in Echtzeit abrufbar.“

So stressfrei läuft es allerdings nicht bei allen Garantieunternehmen ab. Bei den meisten beginnen die Probleme mit dem berühmten Kleingedruckten. „Denn genau hier liegt bei unseriösen Anbietern das Problem“, so Leichnitz. Ein Beispiel ist die Formulierung: Der Käufer hat für die Prüfung von Ansprüchen aus der Garantiezusage einen Vertrag mit der XXX AG abgeschlossen. „Schön und gut, die Ansprüche des Garantienehmers werden geprüft, nur leider steht nirgendwo, dass im Schadenfall auch Geld ausbezahlt wird“, bemängelt Leichnitz. Sein Unternehmen verzichtet daher ganz auf solche Klauseln.

Ein weiteres Negativbeispiel ist der Fall „Zylinderkopfdichtung“. Wird im Kleingedruckten unter „Eingeschränkte Leistungen“ angegeben, dass Schäden an diesem Bauteil garantiegedeckt sind, ist das zuerst einmal positiv. Leider werden von unseriösen Anbietern an anderer Stelle Schäden durch Überhitzung ausgeschlossen. „Das ist glatter Betrug, denn durchgebrannte Zylinderkopfdichtungen sind grundsätzlich eine Folge von Überhitzung“, erklärt Leichnitz. Aufhorchen sollte man auch, wenn in diesem Zusammenhang der Satz „Bei Handschaltgetrieben wird für Synchronteile nur der Materialwert erstattet“ auftaucht. „Da der Aus- und Einbau dieser Teile sehr aufwendig ist, kann man hier mit Lohnkosten von über 900 € rechnen, die nicht reguliert werden. Der Materialwert von 68 € wird dagegen erstattet – ein schlechter Witz.“
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Frau Kathrin Beck

ZUM AUTOR
�BER GGG KRAFTFAHRZEUG-REPARATURKOSTEN-VERSICHERUNGS-AG

Die GGG-Garantie wurde 1972 im niedersächsischen Laatzen gegründet. Ursprung war ein Versprechen an Gebrauchtwagenhändler, das besagte, dass die Garantiegesellschaft dafür aufkommen würde, wenn trotz des Einsatzes eines ...
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