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„Kuckuck“ stürzt ab – Gerichtsvollzieher heillos überlastet

Bremer Inkasso GmbH: Gesetzgebung verfehlt ihr Ziel und Gläubiger gucken in die Röhre
(PM) Bremen, 29.09.2016 - Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft. Eine Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war von vielen Rechtsdienstleistern dringend eingefordert und zum Inkrafttreten des Gesetzes dann auch umso erwartungsvoller begrüßt worden. Doch der anfänglichen Freude und Hoffnung auf Erleichterung folgte sehr schnell die Ernüchterung.Inhalt des Gesetzes.

„Das Reformgesetz brachte enorme Änderungen bei der Zwangsvollstreckung von Geldforderungen mit sich“, erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. „Die Auskunft über das Vermögen eines Schuldners kann nun seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform an den Anfang der Vollstreckung gestellt werden. Zudem darf der Gerichtsvollzieher jetzt bei Vollstreckungen von mindestens 500 Euro (wenn der Schuldner die Vermögensauskunft (s. o.) nicht abgibt oder wenn die angegebenen Vermögensgegenstände nicht ausreichend sind) direkt bei gesetzlichen Rentenversicherungsträgern, bei dem Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskünfte erheben.“

„Des Weiteren“, ergänzt Drumann, „wurde ein neues Vollstreckungsportal im Internet eingerichtet, welches die Daten der auf Landesebene zentralisierten Schuldnerverzeichnisse zusammenfasst."

Überlastung allerorten – und nicht erst seit gestern

„Statt die Arbeit der Gerichtsvollzieher einfacher, effektiver und schneller zu machen, trat genau das Gegenteil ein: das Aufgabengebiet erweiterte sich, und allein durch die Abfrage bei anderen Behörden wurde die bis dato schon grenzwertige Bearbeitungsdauer eines Vollstreckungsauftrages auf ein unerträgliches Maß ausgedehnt.“

„Haben wir bereits im Jahr 2013 bei Fällen von langer Bearbeitungsdauer (über 4 Monate) die Dienstaufsicht eingeschaltet, und dabei im Gegensatz zu 2012 einen Anstieg um 309 % verzeichnet, so ergibt sich in 2015 ein Anstieg von 490 % im Vergleich zu 2012. Tendenz für 2016: noch steigend. Betroffene Amtsgerichte sind über das ganze Land verteilt.“

Unzumutbare Zustände für Gläubiger und Gerichtsvollzieher – den Schuldner freut’s

„Die Effekte des erheblichen Mehraufwands auf die Bearbeitungszeit von Vollstreckungsaufträgen werden dadurch verschärft, dass die Ausbildung neuer Gerichtsvollzieher bereits viel zu lange vernachlässigt worden ist“, meint Drumann. „Schon vor der Einführung des Reformgesetzes hatten die Gerichtsvollzieher arg zu ‚strampeln‘. Hoher Krankenstand war und ist die Folge. Und von alle dem profitiert nur einer: der Schuldner! Der Gläubiger guckt in die Röhre," so Drumann ärgerlich.

Nur spürbare Entlastung oder völliges Umdenken nötig?

„Ein ‚Mehr‘ an Gerichtsvollziehern allein ist nicht die Lösung. Bei der Reform der Sachaufklärung muss der Gesetzgeber dringend nachbessern. Aber“, so ergänzt Drumann zum Schluss, „für mich ist das eigentliche Problem, dass eher die Schuldner eine Lobby zu haben scheinen als die Gläubiger, denn: Die Pfändungsfreigrenzen bei Schuldnern werden regelmäßig erhöht (aber auch für einen Gläubiger steigen die Lebenshaltungskosten), die Rechtsprechung zum Ersatz von Rechtsverfolgungskosten ist zu Lasten der Gläubiger uneinheitlich usw. Den ‚Vogel‘ aber schoss der Gesetzgeber m. E. mit der Verkürzung der ‚Wohlverhaltensperiode‘ (Frist bis zur Schuldenfreiheit nach Privatinsolvenz) ab. Dass es nun auch den ‚Kuckuck‘ traf, wen wundert‘s.“
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