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Die Jedermann-BU: Hilfe für Risikofälle?

(PM) Berlin, 05.06.2015 - Mit ihrer Forderung nach einer gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Bürger überraschen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der Bund der Versicherten vor wenigen Tagen die Verbraucher und die deutsche Versicherungswirtschaft. Der Hintergrund des Ansinnens liegt auf der Hand: Viele Versicherte erhalten aufgrund von Risikofaktoren oder Vorerkrankungen erst gar keinen Versicherungsschutz oder müssen dafür zu viel Geld bezahlen. Doch kann eine Jedermann-BU in der privatwirtschaftlichen Versicherungslandschaft überhaupt funktionieren?

Umfassender BU-Schutz für alle ohne Ausnahme

Verkürzte Vertragslaufzeiten, geringe Annahmequoten und niedrige Rentenhöhen sind die größten Herausforderungen, mit denen sich Versicherte auf der Suche nach einer guten BU-Versicherung auseinandersetzen müssen. Hinzu kommt die viel beschworene Rosinenpickerei der Gesellschaften, die sich nur die jungen und gesunden Versicherten aussuchen und andere Anträge ablehnen. Im Ergebnis sind damit viele Berufstätige ohne den notwendigen Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Da die Versicherungswirtschaft nach Meinung der Verbraucherschützer aber eine sozialpolitische Aufgabe hat, müsste sie auf Dauer gezwungen werden, eine flächendeckende Absicherung zu gewährleisten, so der Verbraucherschutz. Doch wie soll diese Forderung nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung für alle umgesetzt werden?

Mindestrente und Verzicht auf Risikoprüfung

Die beiden wichtigsten Faktoren der Jedermann-BU könnten nach Meinung des Verbraucherschutzes in einer festgelegten minimalen Berufsunfähigkeitsrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus mit bis zu 1.500 Euro im Monat und in einer stark verkürzten Gesundheitsprüfung bestehen. Vorerkrankungen wie Diabetes, Depressionen oder Burnout sollten in Zukunft nicht mehr ganz aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgeschlossen werden. Und schließlich müsste man auch die Berufsgruppen weiter fassen, um allen Versicherten eine umfassende Vorsorge zu ermöglichen. Letztlich gehe es darum, so der Verbraucherschutz, das Ungleichgewicht zwischen dem Versicherten und der Gesellschaft aufzuheben und für mehr Fairness zu sorgen. Der Versicherte müsse das Recht auf eine Unterstützung haben, die bei der Antragstellung, bei dem Vertragsabschluss und bei potenziellen gerichtlichen Problemen jederzeit an seiner Seite ist.

Mehr Transparenz bei Prämienkalkulation

Die Forderungen der Verbraucherschutzzentrale gehen auch in Richtung Transparenz. Eine Offenlegung der Kalkulations- und Rechnungsgrundlagen sei notwendig, und auch eine Zusammenlegung der Berufsunfähigkeitsdaten der Deutschen Rentenversicherer und der privaten BU-Versicherer sei erforderlich. Selbst Prozessquoten, Schadensquoten und Ablehnungsquoten müssten veröffentlicht werden, damit der Versicherte weiß, welche Gesellschaften hier besonders gut abschneiden. Eine existenzielle Absicherung für alle Berufstätigen müsse unbedingt gewährleistet werden, damit endlich tragfähige Lösungen für alle Bürger zu schaffen sind.

GDV lehnt Vorschläge ab

Es war zu erwarten, dass der Versicherungsverband GDV sich ablehnend zu diesen Ansätzen äußern würde. In der freiwilligen Vorsorge, wie es die BU-Versicherung nun einmal ist, sei ein Verzicht auf eine Risikoprüfung nicht sinnvoll. Vielmehr würde sie den Versicherten dazu bringen, einen Versicherungsschutz erst abzuschließen, wenn sich der Versicherungsfall bereits abzeichnet. Damit allerdings sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die privatwirtschaftlich orientierten Versicherer nicht mehr wirtschaftlich anzubieten, die Prämien würden vielmehr ins Uferlose steigen und die BU-Versicherung damit endgültig nicht mehr attraktiv machen.

Die ausführliche News mit genauen Zahlen und Statistiken findet man auf www.xn--berufsunfhigkeitsversicherungen-testsieger-esd.de/2015/05/27/bdv-und-verbraucherschuetzer-bu-soll-fuer-jeden-zugaenglich-sein/
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