Der eigene Pressespiegel – für viele Firmen ist das eine Selbstverständlichkeit. Intern werden die eigenen Mitarbeiter dabei regelmäßig über die Darstellung des Unternehmens in der Presse informiert. Warum also nicht auch öffentlich auf der Unternehmens-Webseite über (positive) Berichterstattung in der Presse informieren...
Ein „Pressespiegel“ in Form eines jedermann online verfügbaren Pressearchivs, das unternehmensrelevante Artikel Dritter (aus Zeitschriften, dem Internet etc.) auf der Unternehmens-Webseite veröffentlicht, kann als Marketing-Instrument der positiven Eigenwerbung dienen.
Aber: Artikel sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass es für jede Nutzungsart der Erlaubnis durch den Urheber bzw. Rechteinhaber bedarf, auch für die Veröffentlichung im Internet.
Für ein solches Online-Pressearchiv greifen auch keine so genannten Schranken des Urheberrechts, z.B.
Daher sollte vorab die Zustimmung des Urhebers bzw. Rechtsinhabers eingeholt werden. Andernfalls droht die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Berechtigten. Das kann der jeweilige Verlag sein, in dessen Publikation der Artikel erschienen ist, und/oder der Autor, aber auch z.B. bei Artikeln mit Fotos der Fotograf.
Fazit
Wer Artikel über das Unternehmen auf der Unternehmens-Website veröffentlichen will, sollte vorab klären, wer Rechteinhaber ist, und vorab die Zustimmung zur geplanten Online-Nutzung einholen.