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Pressemitteilung

Verkehrsrechtsschutz - Rechtsschutz beim Unfall

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann sich vor allem für Pendler lohnen. Doch welche ist die richtige und worauf ist zu achten?
(PM) Berlin, 02.05.2014 - Für den Fall eines Verkehrsunfalls und einem anschließenden Verfahren haben viele eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, den meisten ist jedoch nicht bewusst, was so eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eigentlich abdeckt und was nicht.

Verkehrsrechtsschutzversicherungen kommen nicht nur für Anwaltskosten auf

Da sich die Schadensregulierung meist über mehrere Monate hinzieht und sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oft weigert, den Schaden in voller Höhe oder überhaupt auszugleichen, ist ein Besuch beim Anwalt meist unumgänglich. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt dabei nur verursachte Schäden.

Die Verkehrsrechtsschutz hingegen Anwalt-, Prozess- und Gutachterkosten. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz der Verkehrsrechtsschutz nicht nur im Auto, sondern auch als Radfahrer oder Fußgänger. Im Grunde also bei allen Verkehrsangelegenheiten und auch bei Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Steuer- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten. Viele der Verkehrsrechtsschutzversicherungen helfen also auch bei Streitigkeiten rund um den Autokauf oder Streitigkeiten mit der Werkstatt. Sogar Verfahren im Zusammenhang mit Verwaltungsbehörden werden übernommen. Jedoch erteilen viele Anbieter ihre Deckungszusagen nur für den fließenden Verkehr, dass heißt, insbesondere Parkverstöße sind nicht versichert.

Individuelle Verkehrsrechtsschutzversicherungen

Die Verkehrsrechtsschutzpolicen funktionieren, wie so oft heutzutage, nach dem Baukastenprinzip. Im Klartext bedeutet das, je mehr Versicherungsschutz desto teurer die Versicherung. Es ist also sinnvoll, sich vorher zu überlegen, welcher Schutz gebraucht wird. Ein Überblick über die wichtigsten Fakten und besten Tarife laut Test von Stiftung Warentest und Co: www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/verkehrsrechtsschutz-test/

Für Fahrer oder Fahrzeug?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherungen sind entweder an den Fahrer oder an das Fahrzeug gebunden. Eine an den Fahrer gebundene Verkehrsrechtsschutzversicherung ist zum Beispiel für jemanden, der viel Carsharing betreibt, besonders geeignet.

Während die an das Fahrzeug gebundene Verkehrsrechtsschutz sich eher für Familien oder alleinstehende Fahrzeugbesitzer eignet. Die Fahrzeug-gebundenen Versicherungen können auch für mehrere Fahrzeuge im Haushalt gelten. Hier unterscheiden sich die Versicherungstarife hauptsächlich darin, wer als Verkehrsteilnehmer mitversichert ist. Die Fahrer-Rechtsschutzversicherung hingegen bezieht sich auf die Person und versichert den Verkehrsteilnehmer nicht nur im Auto, sondern auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad.

Vorsicht vor zu hoher Beanspruchung

Abschließend ist noch zu beachten, dass viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen nicht zu oft beansprucht werden können. Die Anbieter behalten sich vor, die Verkehrsrechtsschutzversicherung zu kündigen, wenn sie öfter als zweimal im Jahr beansprucht wird. Grundsätzlich kann man eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt abschließen. Da der Kostenunterschied bei den aktuellen Tarifen eher gering ist, ist es wichtiger darauf zu achten, dass es keine Wartezeit gibt. Das heißt, dass die Verkehrsrechtsschutzversicherung gleich beim Abschluss in Kraft tritt.
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