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Pressemitteilung

Seminar: Die neue Störfallverordnung in der betrieblichen Praxis

(PM) , 08.08.2007 - Die Neufassung der Störfallverordnung und ihre Auswirkung auf die betriebliche Praxis steht am Dienstag, 14. August 2007, im Mittelpunkt eines Tagesseminars der "ZEA Akademie" in Iserlohn.

Durch Novellierungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den letzten Jahren unterliegen immer mehr Betriebe der 12. Verordnung zur Durchführung des BImSchG, der sog. Störfallverordnung. Auch diese wurde nach April 2000 im Juni 2005 nochmals geändert. Bei der Einstufung von Stoffen und Zubereitungen bezieht sich die neue Störfallverordnung auf eine EU-Richtlinie, nach der z. B. Chromsäure ab einer Konzentration von 7 % Chromat nicht mehr nur als giftig (T), sondern als sehr giftig (T+) einzustufen ist. Hierdurch unterliegen bereits Betriebe, in denen 5 t Chromsäure gelagert oder genutzt werden, der Störfallverordnung.

Vielfach herrscht Unsicherheit über Inhalt und Anwendung der Störfallverordnung. Welche Betriebe fallen unter die Störfallverordnung? Wer hat nur die Grundpflichten, wer die erweiterten Pflichten der Störfallverordnung zu erfüllen? In welcher Form ist die Öffentlichkeit zu informieren? Was beinhaltet der Sicherheitsbericht? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich viele Verantwortliche in den Betrieben beschäftigen.

Mit zahlreichen Praxisbeispielen wird die ZEA Akademie mehr Transparenz in die Störfallverordnung bringen und den Teilnehmern nützliche Informationen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis geben.

Die Referenten:

- Dr. jur. Peter Nisipeanu ist Justitiar des Ruhrverbandes, Prokurist der RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH sowie Geschäftsführer der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH. Als Autor hat Dr. Nisipeanu zahlreiche Veröffentlichungen und Bücher u. a. zum Umwelt- und Wasserrecht geschrieben.

- Dipl.-Ing. Martin Bischop ist Betriebsleiter der ZEA Zentrale Entsorgungsanlage Iserlohn und betreibt damit eine Anlage, die nicht nur der Störfallverordnung, sondern auch den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegt. Darüber hinaus ist Martin Bischop Geschäftsführer der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH.

Das Seminar beginnt um 9.00 Uhr. In der Teilnahmegebühr von 375,- Euro zzgl. USt. enthalten sind ausführliche Seminarunterlagen und das Catering. Weiterführende Informationen können unter Angabe der Buchungsnummer A2 auf der Internetseite www.zea-akademie.de oder telefonisch unter (02371) 94 89-0 angefordert werden.

Die ZEA Akademie ist eine Bildungseinrichtung der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH (ZEA HBG). Seit 2006 finden in Iserlohn Aus- und Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen "Managementsysteme", "Aktuelles aus Umwelt- und Arbeitsschutz" sowie "Aus- und Fortbildung für Betriebsbeauftragte" statt. Die ZEA HBG informiert im Internet unter www.zea-hbg.de.
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