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Pressemitteilung

Seminar: Umsetzung der Störfallverordnung in die betriebliche Praxis

(PM) , 12.02.2008 - Mit der Umsetzung der "Störfallverordnung" in die betriebliche Praxis beschäftigt sich am 13. März 2008 ein Seminar an der "ZEA Akademie" in Iserlohn.

Durch Novellen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den letzten Jahren unterliegen immer mehr Betriebe der 12. Verordnung zur Durchführung des BImSchG, der sogenannten Störfallverordnung. Auch diese wurde nach April 2000 im Juni 2005 nochmals geändert. Bei der Einstufung von Stoffen und Zubereitungen bezieht sich die neue Störfallverordnung auf eine EU-Richtlinie, nach der z. B. Chromsäure ab einer Konzentration von 7 % Chromat nicht mehr nur als giftig (T), sondern als sehr giftig (T+) einzustufen ist. Hierdurch unterliegen bereits Betriebe, in denen 5t Chromsäure gelagert oder genutzt werden, der Störfallverordnung.

Vielfach herrscht Unsicherheit über Inhalt und Anwendung der Störfallverordnung. Welche Betriebe fallen unter die Verordnung? Wer hat nur die Grundpflichten, wer die erweiterten Pflichten zu erfüllen? In welcher Form ist die Öffentlichkeit zu informieren? Was beinhaltet der Sicherheitsbericht? Dies sind nur einige Fragen, mit denen sich Verantwortliche in den Betrieben beschäftigen.

Mit vielen Praxisbeispielen wird in diesem Seminar mehr Transparenz in die Störfallverordnung gebracht. Die Teilnehmer erhalten nützliche Informationen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis.

Die Referenten:

- Dr. jur. RA Peter Nisipeanu ist Justiziar des Ruhrverbandes, Prokurist der RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH sowie Geschäftsführer der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH. Als Autor hat er zahlreiche Veröffentlichungen und Bücher u. a. zum Umwelt- und Wasserrecht geschrieben.

- Dipl.-Ing. Martin Bischop ist Betriebsleiter der ZEA Zentrale Entsorgungsanlage Iserlohn und Geschäftsführer der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH. Er hat bereits mehrere Veröffentlichungen zur Abfallentsorgung, Abwasserbehandlung sowie zur VAwS NRW geschrieben.

Das Seminar beginnt am 13. März 2008 um 9.00 Uhr. In der Teilnahmegebühr von 375,- Euro zzgl. USt. enthalten sind ausführliche Seminarunterlagen und das Catering. Weiterführende Informationen können unter Angabe der Buchungsnummer "02" auf der Internetseite www.zea-akademie.de oder telefonisch unter (02371) 94 89-0 angefordert werden.

Die ZEA Akademie ist eine Bildungseinrichtung der ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH (ZEA HBG). Seit 2006 finden in Iserlohn Aus- und Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen "Managementsysteme", "Aktuelles aus Umwelt- und Arbeitsschutz" sowie "Aus- und Fortbildung für Betriebsbeauftragte" statt. Die ZEA HBG informiert im Internet unter www.zea-hbg.de.
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