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Pressemitteilung

Neue Schulung gemäß VO (EU) 185/2010, Kapitel 11, Nr. 11.2.3.3

(PM) München, Gröbenzell, 14.02.2013 - Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) kontrolliert in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde die Einhaltung diverser gesetzlicher Vorgaben im Rahmen von Audis und ad-hoc Überprüfungen. Diese gesetzlichen Vorgaben resultieren aus der VO (EU) 185/2010, die als nationales Recht Anwendung finden. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt vor, welche Sicherheitsbestimmungen zwingend einzuhalten ist. Besonders auch reglementierte Lieferanten von Flughafenlieferungen sowie reglementierte Lieferanten für Bordvorräte müssen neben der Einhaltung der Anforderungen aus den Sicherheitsprogrammen diverser Schulungsverpflichtungen nachkommen.

Die neue Schulung nach VO (EU) 185/2010 Anhang Nr. 11.2.3.3. gilt für Personal, das Kontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.

Der bereits in Kraft getreten Musterlehrplan des Bundesministeriums des Innern ( BMI ) und den Behörden Bundesverkehrsministerium ( BMVBS ) sowie des Luftfahrt-Bundesamt (LBA) unterscheidet hier in den Stundenvorgaben nach folgendes Kriterien:

• Personen, die Kontrollen mittels Röntgentechnik vornehmen, müssen 53 Unterrichtseinheiten geschult werden

• Personen, die ohne Hinzunahme von Röntgentechnik eingesetzt werden, müssen 23 Unterrichtseinheiten geschult werden. Ohne Röntgentechnik heißt: visuelle Kontrollen in Verbindung von manuellen Kontrollen. Die Sichtkontrolle umfasst eine gründliche visuelle Kontrolle und ist nur zulässig in Verbindung mit anderen Verfahren. ( Durchsuchung von Hand umfassen eine gründliche manuelle Kontrolle )

Sofern Unternehmen Personal als Luftsicherheitskontrollkraft für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen einsetzen, bedürfen diese Personen der Qualifikation gemäß der VO (EU) 185/2010, Kapitel 11, Nr. 11.2.3.3.

In diversen Schreiben seitens der zuständigen Behörden an zugelassene reglementierte Lieferanten wird insbesondere immer wieder auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen bis zum 31.12.2012 hingewiesen. Die zuständigen Behörden überprüfen mehr und mehr nun die Einhaltung der Schulungsverpflichtungen.

Für die Schulung nach 11.2.3.3 gab es bis dato einen Musterlehrplan, der von der zuständigen Behörde; hier das Luftfahrt-Bundesamt zur Verfügung gestellt wurde. Eine Schulung hierzu wurde bis dato noch nicht angeboten.

Die Geschäftsführer der Firma FR8 solutions GmbH haben im Rahmen von Gesprächen mit diversen Firmen einen Schulungsbedarf erkannt und eine Schulung entwickelt, die individuell dem Bedarf der einzelnen Unternehmen angepasst werden kann. Die FR8 solutions Akademie verfügt seit kurzem über eine Zulassung seitens des LBA. Aktuell werden inhouse-Veranstaltungen für diverse Kunden durchgeführt um den LBA-Vorgaben schnellstens nachzukommen. Eine Planung offener Schulungstermine befindet sich aktuell in der finalen Phase.

Eine Übersicht der Schulungstermine können direkt über den Webseiten-Link der FR8 solutions Akademie aufgerufen werden: www.fr8solutions.com/index.php/de/seminartermine

Die FR8 solutions GmbH unterstützt Unternehmen die Zulassung schnell und kostengünstig zu erreichen. Das Unternehmen ist darauf spezialisiert, sichere Lieferketten aufzubauen (bekannter Versender, AEO, ISO 28000, TAPA) und die Zertifizierung bei den Behörden zu begleiten. FR8 solutions übernimmt dabei auf Wunsch den kompletten Prozess von A wie Antragstellung bis Z wie Zulassung. Zusätzlich führt die FR8 solutions Akademie auch die notwendigen Mitarbeiterschulungen durch.

Weitere Infos erhalten Interessierte unter www.fr8solutions.com .
PRESSEKONTAKT
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Herr Michael Sirtl
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82194 Gröbenzell
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