Die Lösung: Vereinbaren Sie einfach nach oben "gedeckelte" Festpreise, die allerdings nach unten hin geöffnet sind. Fallen die Vormaterialpreise des Lieferanten während der Vertragsdauer, sinkt auch der festgelegte Einkaufspreis. Selbstverständlich muss dafür das Prozedere mit Hilfe einer speziellen Preisgleit- oder Öffnungklausel genau festgelegt sein.
Praxis-Tipp: Am besten nutzen Sie eine Teilklausel, die nur dann zum Einsatz kommt, wenn der Preis des Vormaterials beim Lieferanten fällt. Im schriftlichen Vertrag lässt sich das mit einem zusätzlichen Text regeln: "Die unter Vertragspunkt x vereinbarte Preisgleitklausel kommt nur dann zum Einsatz, wenn der Materialpreis fällt. Steigen die Materialkosten des Lieferanten, gilt weiterhin der unter Punkt y vereinbarte Festpreis."
Keine Spekulation
Preiskontrakte erleichtern immer beiden Seiten die Zusammenarbeit. Die Verträge sollten ausgewogen sein, die Interessen der Parteien berücksichtigen und die Risiken verteilen. Fallen die Preise während der Gültigkeit eines Festpreises ohne Öffnungs- oder Preisgleitklausel, haben Sie den "schwarzen Peter" zu 100 Prozent.
In einer rezessiven Phase kann kein Mensch genau ermitteln, wann der Wendepunkt erreicht ist und die Wirtschaft wieder anzieht. Niemand kann das! Solche Phasen der Marktumkehr ziehen sich immer über Monate und nicht selten sogar über Jahre hin. Da den richtigen Zeitpunkt für den Vertragsschluss zu finden, ist reines Glück. Deshalb die dringende Empfehlung: Spekulieren Sie nicht mit dem Geld Ihrer Firma.
Mit einer wie vorangehend beschriebenen Vertragsgestaltung beheben Sie ganz nebenbei noch eine weitere Schwierigkeit: Die Qual der Wahl der optimalen Vertragslaufzeit. Praxis-Tipp: Schließen Sie maximal 1-jährige Verträge ab. Diese sind sehr praktisch. Einerseits lang genug, um für den Lieferanten interessant zu sein. Andererseits kurz genug, um sich nicht zu lange an einen Zulieferer zu ketten.