Einen Teil der Arbeitskosten – in Westdeutschland 24,8 Prozent und in Ostdeutschland 26,7 Prozent – bestimmt der Gesetzgeber. Er gibt den Mindesturlaub vor, regelt die Feiertage, hat die Lohnfortzahlung bei Krankheit festgeschrieben, und er trägt die Verantwortung für die Höhe der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge. Das Statistische Bundesamt erhebt die Arbeitskosten alle vier Jahre. In der Zwischenzeit schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln die Werte fort. Die Ergebnisse für das Jahr 2008:
Entwicklung der Arbeitskosten in Westdeutschland
Im Produzierenden Gewerbe betrugen die Arbeitskosten je Vollzeitkraft zuletzt 56.090 Euro und somit 2,2 Prozent mehr als im Jahr 2007. Sie lagen damit um 29,9 Prozent über dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 43.160 Euro. Dass erstmals seit Beginn des Jahrzehnts die 30-Prozent-Grenze unterschritten wurde, ist nicht zuletzt der Bundesregierung zu verdanken. Sie hat die Sozialversicherungsbeiträge in Schach gehalten:
Auf jeden 100-Euro-Schein für das Jahresentgelt mussten die Arbeitgeber im vergangenen Jahr 18,40 Euro für Sozialversicherungsbeiträge drauflegen. Im Jahr 2007 waren es 18,80 Euro, anno 2004 sogar 19,70 Euro.
Um das sinkende staatliche Rentenniveau auszugleichen, stiegen die Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Altersversorgung leicht an. Der Krankenstand – und damit die Ausgaben für die Entgeltfortzahlung – erhöhte sich 2008 wie im Jahr davor geringfügig, während die fest vereinbarten Sonderzahlungen weiter an Gewicht verloren. Summa summarum sanken die Zusatzkosten in Relation zum Direktentgelt um 0,4 Prozentpunkte auf jetzt 71,3 Prozent.
Arbeitskostensentwicklung in Ostdeutschland
Dort stiegen die Arbeitskosten im Jahr 2008 um 2,4 Prozent. Damit hat sich der ostdeutsche Vorteil kaum verringert: Mit 37.140 Euro je Vollzeitarbeitnehmer produzieren die Unternehmen zwischen Rügen und Erzgebirge ein Drittel kostengünstiger als die Betriebe im Westen.
Dies liegt nicht nur an den niedrigeren Gehältern. Auch die betriebliche Altersversorgung ist weniger verbreitet. Die Sonderzahlungen sprudeln ebenfalls nicht so kräftig wie im Westen. Die auf das Direktentgelt bezogenen Zusatzkosten sind daher mit 60,1 Prozent um mehr als 11 Prozentpunkte niedriger als in den westdeutschen Bundesländern.
Im Jahr 2009 sinkt der Gesamtbeitragssatz zur Sozialversicherung nicht weiter. Die Arbeitslosenversicherung verlangt zwar 0,5 Prozentpunkte weniger, doch das kompensiert die teurere Kranken- und Pflegeversicherung.
*) Vgl. Christoph Schröder: Die Struktur der Arbeitskosten in der deutschen Wirtschaft, in: IW-Trends 2/2009