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Fachartikel, 06.07.2007
Business-Etikette
So wird ein Geschäftsessen für Sie und Ihre Gäste zum Gewinn
Geschäftsessen mit Kunden, Lieferanten und Partnern sind sehr beliebt, bieten sie doch eine optimale Gelegenheit, Geschäft und Vergnügen zu verbinden. Auch bei Projektteams sorgt ab und zu „der Gang zum Italiener“ für positiven neuen Wind. Doch sollte man dabei die „Business-Etikette“ wahren. Angela Bauer gibt Tipps zu grundlegenden Benimm-Regeln und steuerlichen Aspekten.
Ein gemeinsames Geschäftsessen kann manchmal wahre Wunder bewirken. So bieten Geschäftsessen die Chance, dass die zwischenmenschliche Kommunikation nicht ausschließlich auf geschäftliche Themen reduziert bleibt, und damit eine optimale Gelegenheit, auf menschlicher Ebene Kontakt herzustellen und den Anderen persönlich kennenzulernen. Die entspannte Atmosphäre und der Genuss am Essen helfen darüber hinaus, so manche festgefahrene Situation, Blockade, Unstimmigkeit oder schwierige Verhältnis aufzuweichen. Manchmal geht es auch darum, Erfolge zu feiern oder neue Projekte motivierend zu starten.

Damit jedoch ein Geschäftsessen am Ende nicht nur schwer im Magen liegt, sollten einige Benimm-Regeln beachtet werden. Denn ein Geschäftsessen kann durchaus auch zum Desaster werden und genau das Gegenteil von dem bewirken, was ursprünglich beabsichtigt war. Daher setzt das Beherrschen dieser Regeln gewisse soziale Kompetenzen voraus und wird entsprechend im Geschäftsalltag in vielen Unternehmen mehr und mehr vorausgesetzt. Nicht selten werden diese Kompetenzen auch bei Bewerbungsgesprächen, speziell bei Führungskräften und im Vertrieb, bei den Bewerbern überprüft. Nachfolgend hierzu ein paar Tipps:

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Business-Etikette
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  • Wählen Sie mit Sorgfalt ein passendes Restaurant aus, das Sie am besten bereits kennen. Berücksichtigen Sie, wenn bekannt, die Wünsche Ihrer Gäste - Vegetarier, Biergarten, Schlemmerlokal.
  • Laden Sie Ihre Gäste gezielt ein (beispielsweise direkt im Anschluss an das Telefonat) und schicken Sie hierfür am besten noch eine e-Mail, in dem Sie den Termin und Ort bestätigen – am besten inklusive einer Anfahrtsbeschreibung.
  • Warten Sie als Gastgeber am besten im Restaurant auf Ihre Gäste.
  • Stellen Sie als Gastgeber Ihre Gäste bei der Begrüßung einander vor. Hierbei gilt, dass grundsätzlich dem Ranghöheren die anderen Personen vorgestellt werden. Bei Gleichrangigkeit gibt das höhere Alter den Ausschlag. Nennen Sie Vor- und Nachnamen und die jeweiligen Aufgaben, Positionen.
  • Lassen Sie Ihre Gäste Ihre Plätze selbst auswählen und sich zuerst setzen. Frauen und Männer so gut es geht, abwechselnd platziert.
  • Lassen Sie Ihre Gäste für sich selbst bestellen, wobei Sie als Gastgeber durchaus Vorschläge unterbreiten können. Als Einladender bestellen Sie zuletzt. Das Probieren des Weins und das Signal zum Essen obliegt Ihnen.
  • Die Anzahl der Gänge sollte sich nach den Bestellungen der Anderen richten. Ein Arbeitsessen umfasst zumeist nur wenige Speisen, während ein Kundenessen oder eine Motivationsveranstaltung üblicherweise mehrgängig ist.
  • Beginnen Sie mit dem Essen, sobald alle versorgt sind.
  • Benutzen Sie das Besteck von außen nach innen und legen Sie es nach Benutzung nicht mehr auf das Tischtuch, sondern auf den Teller. Bei mehreren Getränken benutzen Sie die Gläser von rechts nach links. Fassen die Gläser immer am Stiel.
  • Platzieren Sie die Serviette auf Ihren Knien bei Beginn des Essens
  • Wenn Sie nicht wissen, wie Hummer, Meeresfrüchte oder Geflügel gegessen werden, beobachten Sie die Anderen oder bitten die Bedienung um ihre Hilfe
  • Zerschneiden und zermantschen Sie keine Kartoffeln oder verrühren Sie die Speisen nicht zu einem Brei.
  • Der Genuss von Alkohol ist nicht notwendig. Auch als Einladender können Sie auf Alkohol verzichten, während Ihre Gäste Bier und Wein trinken
  • Machen Sie um Missgeschicke und Peinliches kein großes Aufheben. Entschuldigen Sie sich sofort und am nächsten Tag schriftlich.
  • Handys haben bei einem Geschäftsessen nichts verloren.
  • Achten Sie auf angemessene Kleidung und Erscheinung.
  • Verwenden Sie zur Kommunikation Small Talk und vermeiden Sie Gespräche über Politik, Klatsch, finanzielle Lage oder Witze.
  • Brechen Sie das Brot vor Beginn des eigentlichen Essens in kleine Stücke und bestreichen Sie die einzelnen Stücke mit Butter.
  • Gekreuztes Besteck auf dem Teller signalisiert eine Unterbrechung, das Ablegen in Fünf-Uhr-Position auf dem Teller, dass Sie fertig gegessen haben. Die Serviette legen Sie nach dem Essen mit der benutzten Seite nach innen gefaltet neben den Teller.
  • Die Bezahlung erfolgt durch den Gastgeber diskret per Kreditkarte oder an der Theke. Als Trinkgeld sind 5 bis 10 Prozent üblich

Hinweis: Geschäftsfrauen verhalten sich inzwischen genauso wie männliche Gastgeber

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Steuerliche Aspkete
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  • Die Umsatzsteuer bei den Kosten eines Geschäftsessens wird zu 100 % vom Finanzamt erstattet. 70 % der Bewirtungskosten können Sie von der Steuer absetzen.
  • Bewirtungen in der eigenen Wohnung werden nicht anerkannt.
  • Die Kosten sind immer durch Belege nachzuweisen. Diese müssen Datum, Ort, Anlass der Bewirtung, zu bewirtende Teilnehmer mit Namen, am besten auch der Firma, und die Unterschrift des Kostenträgers aufweisen.
  • Die Bewirtungskosten müssen angemessen sein. Die Höhe hängt ab vom Umsatz und der Bedeutung der Eingeladenen für Ihr Geschäft.
  • Handelt es sich um Bewirtungskosten für Mitarbeiter, so sind diese komplett absetzbar. Dies gilt auch für einen Imbiss oder Kekse bei betrieblichen Besprechungen
    Rechnungen müssen maschinell erstellt sein.
  • Die Übernachtung eines Geschäftspartners zählt nicht zu den Bewirtungskosten. Sie kann zu 100 % abgesetzt werden, muss aber auf den Namen des Unternehmens und nicht auf den Gast lauten.
  • Einladungen an Mitarbeiter stellen einen geldwerten Vorteil in Form eines Sachbezugs dar, außer es handelt sich um ein Arbeitsessen. Die Freigrenze für einen Sachbezug beträgt 44 Euro pro Monat. Bei Überschreitung dieses Betrags sind auf den gesamten Betrag Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen
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