Auf das, was jeder Arbeitnehmer auf seinem monatlichen Gehaltszettel brutto vorfindet, legt der Arbeitgeber noch einmal rund 30 Prozent drauf – für Sozialversicherungsbeiträge, die betriebliche Altersvorsorge und sonstige Posten. Allein ein gutes Viertel der Arbeitskosten wird durch gesetzliche Vorgaben festgezurrt. Das Statistische Bundesamt hat seine Arbeitskostenstatistik umgestellt. Es weist neuerdings unter dem Begriff Lohnnebenkosten all jene Zahlungen der Unternehmen aus, die nicht zum eigentlichen Bruttojahresverdienst zählen – also dem, was beim Arbeitnehmer letztlich auf der Gehaltsabrechnung steht.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat sich entschieden, seine eigene Darstellung der Personalkostenstruktur der Wiesbadener Systematik anzupassen. Nun bildet der Bruttoverdienst die Basis für die Berechnungen. Weil das Statistische Bundesamt die Arbeitskosten nur alle vier Jahre erhebt, zuletzt für das Jahr 2004, schreibt das IW die Werte bis 2006 fort. Außerdem wurde herausgearbeitet, wie der Staat die Arbeitskosten beeinflusst – durch Sozialbeiträge, Feiertage, gesetzliche Regelungen zum Urlaub und zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ergebnis:
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Im Produzierenden Gewerbe Westdeutschlands wurden im Jahr 2006 genau 25,2 Prozent und in Ostdeutschland exakt 27,1 Prozent der gesamten Arbeitskosten vom Gesetzgeber verursacht.
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Auch die übrigen Einzelposten und damit die gesamten Aufwendungen der Industriefirmen für ihre Mitarbeiter haben sich in West und Ost unterschiedlich entwickelt:
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Westdeutschland
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Die Bruttolöhne im Produzierenden Gewerbe sind im vergangenen Jahr je Vollzeitbeschäftigten um 2 Prozent auf 41.190 Euro gestiegen. Das entspricht gut drei Vierteln der durchschnittlichen Arbeitskosten in Höhe von 53.840 Euro, die um 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr zugelegt haben. Die Arbeitskostenstruktur hat sich dabei gegenüber 2005 nur leicht verändert. Etwas langsamer als die Verdienste stiegen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, die fest vereinbarten Sonderzahlungen und die sonstigen Zusatzkosten. Dagegen nahm die betriebliche Altersversorgung weiter an Bedeutung zu. Per saldo entsprachen die gesamten Arbeitskosten 130,7 Prozent des Bruttolohns – das waren 0,1 Prozentpunkte weniger als 2005.
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Ostdeutschland
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