In welchen Fällen erfolgt die Zahlungsabwicklung ausnahmsweise nicht über eBay?
Nicht in allen der oben genannten Fälle erfolgt die Zahlungsabwicklung über eBay. So sehen die neuen Zahlungsbedingungen von eBay einige Ausnahmen vor, in denen die Kaufpreisforderung von Vornherein nicht von eBay gekauft und an eBay abgetreten wird oder in denen der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung stehen, mit deren Eintritt die Forderung wieder an den Verkäufer zurückfällt.
Ausschluss von Forderungskauf- und Abtretung
Für folgende Forderungen wird ein Forderungskauf und eine Abtretung von eBay ausgeschlossen:
Konsequenz: In diesen Fällen bleibt der Verkäufer Forderungsinhaber und der Käufer muss direkt an den Verkäufer zahlen.
Forderungskauf- und Abtretung unter auflösender Bedingung
In folgenden Fällen erfolgt der Forderungskauf und die Abtretung unter einer auflösenden Bedingung:
Konsequenz: Bei Eintritt der vorgenannten Bedingungen wird der Verkäufer wieder Inhaber der Forderung und kann diese selbst gegenüber dem Käufer geltend machen.
Welche Pflichten werden dem Verkäufer von eBay auferlegt?
Zur Umsetzung der vorgenannten Änderungen bürdet eBay dem Verkäufer in den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer u. a. folgende Obliegenheiten auf:
Ein qualifizierter Versandbeleg muss gemäß § 4 Abs. 2 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer folgende Angaben enthalten:
Wie erfolgt die Auszahlung von eBay an den Verkäufer?
Gemäß § 5 Abs. 1 der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer wird eBay dem Verkäufer den Bruttowert (d.h. Gesamtpreis ohne Abzüge) einer jeden verkauften und abgetretenen Forderung über die vom Verkäufer gewählte Auszahlungsmethode (Auszahlung auf ein PayPal-Konto oder Auszahlung auf ein deutsches bzw. österreichisches Bankkonto) auszahlen, sobald der Käufer die Forderung vollständig und fristgerecht beglichen hat und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 vorliegen. Darin regelt eBay Folgendes:
„Voraussetzung für die Auszahlung ist der Versand bzw. die Übergabe des Artikels durch den Verkäufer und der Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist. Die Länge der Auszahlungsfrist bestimmt sich nach dem Kontotyp des Verkäufers (privat oder gewerblich) und hängt bei gewerblichen Verkäufern darüber hinaus vom Service-Status des Verkäufers und der Verkaufshistorie (z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Umfang der Verkaufstätigkeit) ab. Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen. Um die Auszahlungsfrist in Gang zu setzen, muss der Verkäufer den Artikel über die entsprechende Funktionalität in Mein eBay als versendet markieren oder dort eine Sendungsverfolgungsnummer angeben. Dies gilt entsprechend im Falle einer Selbstabholung des Artikels durch den Käufer. Für den Fall, dass der Verkäufer den Artikel nicht als versendet markiert bzw. keine Sendungsverfolgungsnummer angibt, beträgt die Auszahlungsfrist maximal 28 Tage ab Eingang der Zahlung des Käufers bei eBay Services. Der Verkäufer kann seinen Service-Status sowie den Status seiner Auszahlungen jederzeit in Mein eBay einsehen.“
eBay behält sich jedoch das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge vorübergehend zurückzuhalten, wenn
Darüber hinaus behält eBay sich das Recht vor, einen oder mehrere Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Verkäufers vorübergehend zurückzuhalten, wenn der Verkäufer nach Maßgabe von § 4 der eBay-AGB in der Nutzung der eBay-Website eingeschränkt oder vorübergehend oder endgültig gesperrt wurde oder sonst konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Käufern nicht erfüllen wird und der Einbehalt des Betrags oder der Beträge zum Schutz der Käufer, anderer eBay-Mitglieder oder sonstiger Dritter erforderlich ist.
Für wen und ab wann gelten die neuen Zahlungsbedingungen von eBay?
Die neuen Bedingungen gelten nach den Ergänzenden Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay.de- und eBay.at-Website als Verkäufer für alle eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registrieren mit dem Zeitpunkt der Anmeldung. Für alle bestehenden eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben und diesen eBay-Verkäuferbedingungen danach zustimmen, gelten diese ab dem Zeitpunkt, der ihnen per E-Mail von eBay mitgeteilt wird.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Verkäufer aus den Änderungen?
Der vielleicht einzige Vorteil der geänderten Zahlungsbedingungen für den Verkäufer liegt darin, dass dieser sich in vielen Fällen künftig nicht mehr selbst um die Zahlungsabwicklung mit dem Käufer kümmern muss, sondern dass dies von eBay übernommen wird. Hierdurch wird der Druck auf den Käufer größer sein, den von ihm geschuldeten Kaufpreis zu bezahlen, da eBay säumigen Käufern Konsequenzen androhen kann.
In der Gesamtschau überwiegen allerdings eindeutig die Nachteile für den Verkäufer. Denn dieser wird sein Geld künftig in vielen Fällen nicht mehr direkt vom Käufer erhalten und muss sich diesbezüglich mit eBay auseinandersetzen. Neben der zeitlichen Verzögerung, die der Verkäufer dabei schon nach den von eBay selbst aufgestellten Regeln zwangsläufig in Kauf nehmen muss und für die eine Verzinsung von eBay explizit ausgeschlossen wird, hat eBay sich in den Zahlungsbedingungen diverse Möglichkeiten vorbehalten, dem Verkäufer sein Geld nicht oder nicht vollständig auszubezahlen. Zudem werden dem Verkäufer zahlreiche Obliegenheiten aufgebürdet, bei deren Nichtbeachtung die Auszahlung von eBay zurückgehalten werden kann. Schließlich stellt sich auch die Frage, ob eBay bei der Zahl seiner Mitglieder überhaupt im Stande sein wird, einzelne Streitfälle zwischen Käufern und Verkäufern zeitnah zu prüfen und abzuwickeln.
Kann man sich als Verkäufer den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersetzen?
Für eBay-Mitglieder, die sich ab dem 28. Februar 2012 erstmalig auf der eBay-Website als Verkäufer registriert haben stellt sich die Frage nicht, da für sie die neuen Bedingungen bereits gelten. eBay-Mitglieder, die sich bereits vor dem 28. Februar 2012 als Verkäufer auf der eBay-Website registriert haben können den neuen Zahlungsbedingungen von eBay widersprechen. In diesem Fall gelten die bisherigen Zahlungsbedingungen, die zwischen eBay und dem Verkäufer vereinbart waren bis auf Weiteres fort. Allerdings kann eBay den Vertrag mit dem Verkäufer kündigen und diesen damit von der Nutzung der Verkaufsplattform ausschließen, falls dieser den neuen Zahlungsbedingungen widerspricht. Faktisch ist der Verkäufer bei eBay daher dazu gezwungen, die neuen Bedingungen zu akzeptieren, wenn er auch weiterhin auf dieser Plattform anbieten möchte.