Wer eine Immobilie besitzt, wird zwangsläufig über eine Gebäudeversicherung oder Wohngebäudeversicherung nachdenken. Denn nur sie übernimmt Schäden, welche am Haus passieren.
(PM) Berlin, 20.09.2015 - Von einer Wohngebäudeversicherung werden neben Leitungswasserschäden auch Schäden durch Feuer komplett übernommen. Diese Versicherung ersetzt jedoch nicht die Hausratversicherung. Daher ist es notwendig, dass beide Absicherungen abgeschlossen werden. Nur so kann ein ausreichender Versicherungsschutz aufgebaut werden. Weiterhin sollte ein Vergleich der Leistungen und Tarife durchgeführt werden.
Abrechnung über Nebenkosten
Private Nutzer eines Hauses dürfen die Kosten und Beiträge der Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzten. Anders sieht es aber bei der gewerblichen Nutzung aus. Hier können die Prämien über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Weiterhin umlagefähig sind Grundsteuern und die Grundstückshaftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch auf
www.wohngebaeudeversicherungen-vergleich.de/ .
Schäden durch Leitungswasser
Jede Beschädigung am Haus ist ärgerlich. Besonders teuer wird es jedoch, wenn ein Schaden durch Leitungswasser entsteht. Nicht selten muss die Immobilie grundsaniert oder renoviert werden. Die Trocknung der Wände ist ebenfalls sehr kostspielig, da die Geräte sehr viel Strom verbrauchen. Ohne eine entsprechende Police kann das schnell den finanziellen Ruin für den Vermieter bedeuten.
Auswahl beachten
Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leistungswasser können als Risikofaktoren von den Anbietern versichert werden. Es ist jedoch sehr wichtig, auf die Besonderheiten der Verträge zu achten. Denn es können Unterschiede bei der Art des Blitzes (Blitzeinschlag) und die Stärke des Sturmes eine Einschränkung der Leistung bestehen. Daher sollte bei einem Vergleich auf solche Punkte geachtet werden. Sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Was geschieht beim Hausverkauf
Viele Immobilieninteressenten ist nicht bekannt, dass beim Kauf des bestehenden Hauses die Wohngebäudeversicherung mit übernommen werden muss. Auch wenn er sie gar nicht will. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte sie schnell wie möglich gekündigt werden. Dadurch wird weiterhin auch die Aufnahme bei einem besseren Anbieter erleichtert. Experten raten, sich schon frühzeitig um die Suche nach einer passenden Versicherung zu kümmern.
Kündigung
Bei der Kündigung gibt es keine Besonderheiten. Sie sollte zu den Kündigungsfristen schriftlich eingereicht werden. Inzwischen können sie auch verbindlich über Email oder Fax abgeschickt werden. Sinnvoll ist es auch, wenn das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein eingereicht wird.
Bei Leerstand
Beim Thema Leerstand, stellen sich einige Anbieter quer. Sie schätzen den Zustand des Hauses automatisch als erhöhtes Risiko an. Der Versicherungsschutz wird hier nicht gewährt, weil der Vermieter eine Gefahrenerhöhung in Kauf nimmt. Doch aktuelle Gerichtsurteile geben hier dem Versicherungsnehmer recht. Eine leer stehende Immobilie allein reicht nicht aus, um den Versicherungsschutz zu verweigern. Wichtig sind hierfür ist der äußerliche Zustand.
Im Test der Stiftung Warentest
An sich werden die Versicherungen jährlich auf deren Leistungsniveau untersucht. Doch leider ist der letzte Vergleich der Leistungen von Finanztest in 2011 zuletzt durchgeführt worden. Die AXA konnte mit dem Tarif „alternativ“ der ersten Rang belegen. Dich gefolgt von der Grundeigentümer (Schutz 45), Häger (Basis) und Helvetia (BasisFest).