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IP Bewertungs AG (IPB)
Pressemitteilung

Patentbasierte Finanzierung – ein Weg zur Wirtschaftsförderung in Deutschland

(PM) , 22.02.2008 - „In Deutschland erdacht – im Ausland gemacht“, so titelten in letzter Zeit nicht nur das Manager Magazin und Spiegel Online. Deutsche Tüftler sind Weltmeister bei Ideen, aber Amateure in der Umsetzung, so die einstimmige Meinung. Beispiel: MP3. Entwickelt vom Fraunhofer-Institut in Erlangen, beschert es der Firma Apple mit ihrem iPod Einnahmen im Milliarden-Bereich. Zwar verbuchen die Forscher aus Deutschland jährlich Lizenzgebühren in Millionenhöhe, doch die zahlen Apple, Microsoft und andere MP3-Nutzer aus der Portokasse.

15 Milliarden Euro für Spitzentechnologien
Mehr denn je spüren wir in Deutschland die Folgen der Globalisierung. Einen Kostenwettbewerb können und wollen wir hierzulande nicht gewinnen. Umso wichtiger ist es da, die Spitzenposition in Forschung, Entwicklung und Technologietransfer zu verteidigen. Wettbewerbsvorteile und damit Wachstumschancen sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen lassen sich in der globalisierten Wissenswelt nur durch neue Ideen, Produkte und innovative Dienstleistungen gewinnen.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, stellt die Bundesregierung bis 2009 15 Milliarden Euro für die Spitzentechnologien und technologieübergreifende Querschnittsmaßnahmen bereit. Dafür erwartet sie im Gegenzug von Wirtschaft und Ländern, ihrerseits die Investition für Forschung und Entwicklung (F&E) auszubauen. Damit sollen die Aufwendungen für F&E bis 2010 auf drei Prozent des Bruttoinlandproduktes steigen. Dieses Ziel hat die EU in ihrer Lissabon-Strategie vor Jahren formuliert.
Doch es gibt noch andere Wege, mehr Gewinn und Re-Investitionen zu ermöglichen, um damit auch die Wirtschaftsförderung in Deutschland voranzutreiben.

Steuersenkung für Gewinne aus Schutzrechten
Im Rahmen der Lissabon-Strategie hat Luxemburg beispielsweise eine steuerliche Teilbefreiung für Einnahmen und Gewinne auf gewerbliche Schutzrechte eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 werden Einnahmen aus geistigem Eigentum zu 80 Prozent von der Steuer befreit. Das gilt für Lizenzeinnahmen und beim Verkauf von immateriellen Gütern, aber auch bei der Nutzung von eigenen Patenten und Marken. Zusätzlich können die Patentinhaber alle Kosten, die zum Schutz ihrer Erfindung anfallen, von der Steuer befreien. Insgesamt müssen am Ende lediglich rund sechs Prozent der Einnahmen und Gewinne versteuert werden. Diese Regelung gilt für geistiges Eigentum, das nach dem 31. Dezember 2007 angemeldet oder erworben wird. Erklärtes Ziel der Maßnahme ist es u. a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Mikrounternehmen dazu zu bringen, sich Gedanken über ihr geistiges Eigentum zu machen. Der Steuervorteil soll einen Denkanstoß geben: „Nun gibt es einen handfesten fiskalischen Vorteil“, sagt Lex Kaufhold, Leiter der Abteilung für geistiges Eigentum beim Wirtschaftsministerium in Luxemburg. Kaufhold ist überzeugt, dass „geistiges Eigentum ein Standbein ist, auf das man langfristig bauen kann.“

In den Niederlanden hat der Gesetzgeber mit der Patentbox bereits 2007 eine Regelung eingeführt, die Innovationen anregt und fördert. Bei der Patentbox haben die Steuerpflichtigen die Wahl, durch die Entwicklung immaterieller Wirtschaftsgüter veranlasste Aufwendungen entweder sofort als Betriebsausgaben abzuziehen oder das Wirtschaftsgut in der Bilanz zu aktivieren. In letzterem Fall wird der aktivierte Betrag dann erstmals versteuert zu 25,5 Prozent, für spätere Einkünfte „aus“ diesem Wirtschaftsgut gilt ein Steuersatz von 10 Prozent.

Innovationsstandort Deutschland
Drei Prozent des Bruttoinlandprodukts für F&E-Aufwendungen bis 2010, wie in der Hightech-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgehalten, sind ein gutes Ziel. Eine sinnvolle Ergänzung wären jedoch auch in Deutschland Steuerbegünstigungen auf Gewinne aus geistigem Eigentum, die sich an die Beispiele aus Luxemburg oder den Niederlanden anlehnen. Dieses gibt nicht nur mehr Anreize für Ideen und innovative Produkte, sondern fördert gleichzeitig den Technologietransfer und damit den Innovations- und Hightechstandort Deutschland. Die IP Bewertungs AG (IPB) wird sich in diesem Jahr auf bundespolitischer Ebene für eine stärkere Position und Förderung von immateriellen Gütern einsetzten. Zahlreiche Veranstaltungen sind geplant, in denen die Entscheider und Politiker darauf aufmerksam gemacht werden sollen, wie wichtig es ist, steuerlich zu begünstigen und damit insbesondere dem Mittelstand die Möglichkeit zu geben, über Ihre Patente an günstiges Kapital zu kommen. Hier eignen sich beispielsweise „Sale-and-Lease-back“- Konstruktionen“, die u. a. auch von der IPB angeboten werden. Ähnlich wie bei Immobilien wird dabei der Vermögenswert, d. h. das Patent(portfolio), an eine hierzu geschaffene Zweckgesellschaft veräußert. Um es trotzdem weiter nutzen zu können, least das Unternehmen es gleichzeitig wieder zurück und zahlt dafür Gebühren. Auf diese Weise können stille Reserven flüssig gemacht und notwendige Investitionen oder ein Liquiditätsengpass überbrückt werden. Die IPB bietet hier Lösungen, die nicht zu unerwünschten Steuereffekten führen, die sich ansonsten bei der Hebung stiller Reserven ergeben würden. Die Tatsache, dass hierbei immer eine Gesellschaftsgründung im steuerlich attraktiveren Ausland notwendig ist, schmerzt dabei angesichts der Bemühungen der Bundesregierung Innovationen anzuregen besonders.

„Natürlich ist es sinnvoll, mehr Geld in F&E zu investieren, um die Innovationsaktivitäten in Deutschland nachhaltig zu unterstützen und ausbauen“, sagt Karsten Müller, Vorstand der IP Bewertungs AG (IPB). „Genauso wichtig ist es aber, Unternehmen und Unternehmer, die anschließend die patentierten Ideen produzieren und vermarkten, mit günstigem Kapital auszustatten.“ Denn nur so lassen sich langfristig hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland schaffen, was eigentlich der positive Nebeneffekt der Forschungsförderung sein muss. „Es mutet schon paradox an, dass ein Unternehmer, der gerade 10 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung investiert hat und anschließend noch einmal eine Millionen für den richtigen Schutz seiner Technologie ausgibt, keine Kredite bekommt, wenn er die Produkte herstellen möchte.“ Dies hängt oftmals damit zusammen, dass Patente, Konstruktionszeichnungen und Prototypen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht mit betrachtet werden. „Wenn ich aber gerade 11 Mio. Euro Eigenkapital investiert habe, dürfte es klar sein, dass sich meine Eigenkapitalquote und damit meine Konditionen oder Chancen auf Kredite verschlechtern“, so Müller weiter, der selbst von Hause aus Banker ist. „Hier wäre vielen Unternehmen geholfen, wenn sie ihre Patente als Kreditsicherheiten hinterlegen könnten und dafür von den Banken günstige Kredite bekämen. Ich bin mir sicher, dass dann auch viele Unternehmen noch bereitwilliger als bisher auf den Technologietransfer aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und entsprechenden Institutionen setzen würden.“ Um ähnlich wie bei Studentenkrediten, die sich innerhalb kürzester Zeit etabliert haben, schnell ein flächendeckendes System aufzubauen, wäre es hilfreich, wenn eine staatliche Förderbank, die von der privaten Kreditwirtschaft vergebenen Kredite ankauft und anschließend verbrieft. Die staatliche Förderung läge dann in der Übernahme der sogenannten Risikotranche, in der das höchste Ausfallrisiko zu verzeichnen ist. „Mit einer Milliarde Euro Wirtschaftsförderung wäre für den deutschen Mittelstand ein beträchtliches Kreditvolumen möglich“, ist sich Müller sicher und wird daher in den kommenden Monaten auch für dieses Konzept werben.

Dass sich die Arbeit mit geistigem Eigentum lohnen kann, und für neue hochwertige Arbeitsplätze sorgt, zeigen auch die jüngsten Unternehmenszahlen der IPB. So hat das Hamburger Unternehmen in den letzten 18 Monaten die Belegschaft mehr als verdreifacht.

Pressekontakt:
IP BEWERTUNGS AG (IPB)
Juliane Ostler
Stephansplatz 10
D-20354 Hamburg

Tel: +49 (0)40 8787 90-00
Fax: +49 (0)40 8787 90-01
Email: Ostler@ipb-ag.com
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