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Pressemitteilung

Sachkunde zur Asbestsanierung

Demontage- und Entsorgungsbetriebe müssen zur Asbestsanierung von schwach gebundenem Asbest die erforderliche Sachkunde zur Asbestsanierung nach TRGS 519, Anl. 3 (großer Asbestschein) nachweisen.
(PM) Essen, 03.08.2014 - Der zuständigen Behörde ist spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten die Tätigkeit mit asbesthaltigen Gefahrstoffen mitzuteilen. Verantwortliche für Asbestsanierung von schwach gebundenen Produkten müssen sich nach TRGS 519, Anlage 3 als Sachkundige ausweisen. Wichtig ist die Sachkunde schon bei der Bestandsaufnahme: Wo befindet sich asbesthaltiges Material? Um welche Art Asbest handelt es sich? Welche Sanierungsmöglichkeit eignet sich am besten?

Häufig wird als Ordnungswidrigkeit durch die Aufsichtsbehörde häufig direkt geahndet: Falls keine oder keine rechtzeitige Mitteilung der Asbestarbeiten vorliegt, wenn kein Sachkundiger während der Ausführung anwesend ist, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, wenn Arbeitsplan und Betriebsanweisung nicht erstellt wurden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nicht erfolgten, wenn Beschäftigte keine Personenschutzausrüstung tragen, wenn die Beschäftigten keine Unterweisung erhalten haben.

Das Haus der Technik, Essen, bietet den (großen Asbestschein) im Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519, Anl. 3 am 22.-26. Sept., 10.-14. Nov. und 2.-6. Dez. 2014 an. Fachlich geleitet von Dipl.-Ing. Chem. Uwe Schubert, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauchemie, Baustoffberatungszentrum Rheinland, Bonn. In einem seit 1992 bewährten Lehrgangskonzept mit über 2500 geschulten Sachkundigen können Asbestsanierungsunternehmen und Planer von Asbestsanierungsarbeiten, Nachwuchskräfte und Quereinsteiger, Vorarbeiter, Facharbeiter und ausführende Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Deponiebetreiber, Entsorgungsfachbetriebe die Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3 erwerben.

Die Inhalte der TRGS 519, Anlage 3 sind vorgeschrieben, ebenso der Stundenumfang. Am 5. Tag findet vormittags eine schriftliche Prüfung statt. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmer ihr Zeugnis zum Erwerb der Sachkunde zur Asbestsanierung gemäß, TRGS 519, Anl. 3. Bitte beachten Sie besonders: Nach der Neuregelung der TRGS 519, 2014, gilt eine neu erworbene Sachkunde für 6 Jahre. Sachkundige, die ihre Sachkunde vor dem 1. Juli 2010 erworben haben, müssen eine 1-tägige Aktualisierungsschulung für Asbestsachkundige bis spätestens zum 30. Juni 2016 nachweisen.

Mehr Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter information@hdt-essen.de sowie der Tel. 0201/1803-1 oder direkt unter www.hdt-essen.de/Asbest-Sanierung-TRGS_519_Lehrgang_W-H040-09-344-4
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Herr Kai Brommann
Hollestraße 1
45127 Essen
+49-201-1803251
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