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Pressemitteilung

Provisionsverbot für "unabhängige" Beratung steht fest

Die zweieinhalbjährige Diskussion rund um die Finanzmarktrichtlinie MiFID hat nun ein Ende
(PM) ST. Gallen, 25.04.2014 - Das Europäische Parlament hat am 15.April 2014 über die Novellierung der Finanzmarktrichtlinie MiFID abgestimmt. Der Kompromiss wurde von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission ("Trilog") ausgehandelt und mit 574 Stimmen zu 24 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Ein generell europaweites Provisionsverbot wird es allerdings nicht geben. Klar unterschieden wird, laut Artikel 23 der Richtlinie, zwischen unabhängiger und nicht-unabhängiger Beratung. „Damit gibt es aber zunächst einmal ein Aufatmen in der Branche, denn es kommt nicht zu einer generellen Abschaffung von Provisionsmodellen, wie befürchtet worden war“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG und Kenner der Finanzbranche.

„Unabhängige" Beratung wird demnach in Zukunft provisionsfrei bzw. gegen Honorar durchzuführen sein. Beratung bei einer eingeschränkten Auswahl von Produkten darf hingegen weiter gegen Provision stattfinden. Berater sind zukünftig verpflichtet, ihre Kunden vorab darüber aufzuklären, ob sie unabhängig oder eingeschränkt agieren und wie sie vergütet werden.

Des Weiteren wurde die isolierte Provisionsoffenlegung auf Hinweis der Interessenverbände durch eine Offenlegung der Gesamtkosten inklusive Beratung ("Total Cost Disclosure") umgewandelt. Die ebenfalls in Artikel 23 beschlossene Neuregelung hat das Ziel, Konsumenten auf einen Blick erkennen zu lassen, welche Kosten anfallen und es leichter zu machen, Produkte zu vergleichen. Da Bankmitarbeiter und gewerbliche Finanzanlagenvermittler ohnehin dazu verpflichtet sind, ihre Provisionen offenzulegen, bringt die MiFID-Novelle diesbezüglich keine Neuheiten mit sich. „Es bleibt abzuwarten, inwiefern derartige Maßnahmen wirklich der Transparenz dienen und es ist zu hoffen, dass die Produktanbieter solche Forderungen wirklich als Chance verstehen, Vertrauen beim Endkunden zu bewirken“, so Oehme.

Für die Anleger sollen anfallende Kosten transparenter gemacht werden, um besser nachzuvollziehen zu können, wie sich die Gebühren auf ihr Endergebnis auswirken. Diese Hochrechnung soll mindestens einmal pro Jahr aktualisiert werden, etwa im Rahmen regelmäßiger Anlegerinformationen. Werden derartige Kundeninformationen konsequent umgesetzt, dürften sie auch der Transparenz über den Wert der Anlage dienen.

Weitere Informationen unter www.cpr-ag.ch
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Die Schweizer CapitalPR AG versteht sich als Mittelstandsfinanzierungs und -beratungsgesellschaft. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Kapitalisierung und Positionierung von Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt refinanzieren ...
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