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Pressemitteilung

Bundesfinanzministerium greift bei Graumarktprodukten durch

(PM) St. Gallen, 23.04.2014 - Eine Vielzahl an Skandalen bringt nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Plan. Es hat nach Veröffentlichung mehrerer Medien ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier auf den Weg gebracht, das im Zweifel auch ein Vertriebsverbot für „verdächtige“ Anbieter zum Inhalt hat.

Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums (BMF) brachten letztendlich die Medienfonds zu Fall. Aus rückwirkender Sicht war es auch nicht weiter zu akzeptieren, dass Milliarden an steueroptimierten deutschen Anlegergelder nach Hollywood flossen, die viel zu wenig einbrachten. Geht das BMF jetzt bei Graumarktprodukten, besser bekannt als geschlossene Fonds, generell so restriktiv vor? Es ist zu vermuten.

Jedenfalls hat das BMF mehreren Medien bestätigt, dass es ein Zehn-Punkte-Arbeitspapier gibt, das mehr Handlungsmöglichkeiten einräumt. So will man verstärkt auf Informationspflichten pochen. Er soll zudem keine Umgehungstatbestände mehr geben. Im Hinblick auf das Vermögensanlagegesetz will man also alle Register ziehen. „Das muss man erklären“, sagt Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG und spielt darauf an, dass derzeit eine Vielzahl an Anbietern versuchen, die Vorschrift für sogenannte Alternative Investment Fonds zu umgehen. AIFM-Fonds unterliegen strengen Regularien. Sie heben, vereinfacht gesagt, die Fonds des ungeregelten Marktes in den geregelten. Eine Garantie für den Erfolg der Investition ist das natürlich nicht.

Was beinhalten die Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten, dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar werden.

Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.

Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.

Weitere Informationen unter www.cpr-ag.ch
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