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Pressemitteilung

Generelles Verbot des freien Vertriebs von Kapitalanlageprodukten?

(PM) St. Gallen, 29.04.2014 - Geht man auf die Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, greift diese jetzt konsequent durch. Bereits kurz nach Ankündigung spricht sie Vertriebsverbote aus. Die Anbieter sind gut beraten, sehr kooperativ zu reagieren. Denn im Hintergrund brodelt eine andere Gefahr.

Sie konnte es schon immer. Jetzt macht sie es konsequent. Die Rede ist von der Möglichkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gegen aus ihrer Sicht unseriöse Angebote vorzugehen. Denn die BaFin hat offensichtlich die Schnauze voll, dass man ihr in jüngster Zeit mehrfach vorgehalten hat, sie habe nicht konsequent genug durchgegriffen und selbst dann noch Produkte für den Vertrieb zugelassen, als diese schon unter Verdacht standen (Link: www.kaufhaus.handelsblatt.com/artikel/bafin-kraftlose-aufseher-p6820.html). Außerdem habe man, beispielsweise im Fall Prokon, Endkundenwerbung nicht genau genug verfolgt. Aber ist das wirklich ihre Aufgabe?

„Man muss die BaFin hier wirklich in Schutz nehmen“, meint Michael Oehme, Consultant bei der CapitalPR AG. Seiner Meinung nach passe sich die Branche der Kapitalanlageanbieter permanent wie ein Chamäleon an und versuche zwar nicht die BaFin zu umgehen, wohl aber die jeweils günstigste Position zu erreichen. Das sei zwar legitim, hinterlasse aber einen gewaltigen Arbeitsaufwand und überfordere die höchsten Finanzwächter aufgrund zu geringer Personalreserven. Zudem sei es eigentlich Aufgabe von Wirtschaftsprüfern, Zahlen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen und zu testieren. Die wirtschaftliche Prüfung könne nicht auch noch Aufgabe der BaFin sein.

„Ich habe selbst Gespräche mit Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt und diese klagten über eine Vielzahl an Anfragen, Prüfungsbitten, Prospektentwürfen, ob man denn überhaupt der BaFin unterliege, ob KWG-Pflicht bestehe, in einem Fall bat der Emittent sogar um Formulierungshilfen, wie er denn ganz sicher nicht unter das Kreditwesengesetz falle“, sagt Oehme. Derartige Fragen solle man lieber an seine Anwälte denn an die „Prüfer“ stellen, ist er der Meinung, zumal hierzu Richtlinien erlassen wurden. Richtig sei aber auch, dass in vielen Fällen eine Verunsicherung bestehe und man analog der damaligen Prospektierungspflichten bei geschlossenen Fonds über eine Vertiefung der gemeinsamen Arbeit nachdenken solle.

„Eines ist dabei klar“, so der PR-Experte Michael Oehme, „getreu dem Werbeslogan ‚Nichts ist unmöglich’, gibt es auch Stimmen in den politischen Gremien, die getreu anderen europäischen Vorbildern den Vertrieb von Kapitalanlageprodukten an private Anleger generell verbieten und nur noch über institutionelle Lösungen zulassen wollen. Dies müssen die Anbieter mit aller Kraft vermeiden, wollen sie noch eine Zukunft haben.“

Forderungen? Zunächst einmal gibt es eine unmissverständliche Auskunftsverpflichtung der Anbieter gegenüber den verantwortlichen Stellen. Es ist zu erwarten, dass es da eine enge Zusammenarbeit zwischen dem BMF und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geben wird. Für den Zeichner soll erkennbar sein, dass die Informationen aktuell sind. Zudem sollen Verflechtungen aufgedeckt werden. Dies bezieht sich auf personelle wie unternehmerische Verflechtungen wie aber auch auf eingegangene Verpflichtungen. Im Klartext: Sogenannte Schneeballsysteme sollen bereits im Ansatz erkennbar werden.

Fonds Professionell schreibt: „Weiterhin wird eine Kontrolle der Jahresabschlüsse der Emittenten durch die sogenannte Bilanzpolizei der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung gefordert“. Dies müsste eigentlich das Institut der Wirtschaftsprüfer als direkte „Watschn“ verstehen. Glaubt man denn den Testaten der Ehrenberufler nicht mehr und will eine indirekte staatliche Kontrolle? „Das wäre ein Armutszeugnis für einen ganzen Berufsstand“, so Oehme. Er sieht nicht, dass sich dieser Ansatz durchsetzen wird.

Als letztes Mittel, Fonds Professionell umschriebt dies nett mit dem Begriff Pranger, will sich das BMF die Möglichkeit sichern, Einschränkungen oder Verbote auszusprechen. Im Zweifel könnte es so zu einem Vertriebsverbot für diejenigen Anbieter kommen, die bestimmten Auskunftsersuchen nicht nachkommen oder die das BMF „auf dem Pieker“ hat. Man greift damit auch eine Kritik des Handelsblattes auf, die dessen Journalisten zurecht der BaFin vorgehalten haben: Wie kann es sein, dass Anbieter, gegen die schon länger ermittelt wird, noch Gestattungen für neue Beteiligungen erhalten? „Das wäre in der Tat der einfachste Weg, dem Treiben ein Ende zu setzen, wenn man der Meinung ist, eingreifen zu müssen“, so der Finanz- und PR-Experte Michael Oehme.

Weitere Informationen unter www.cpr-ag.ch
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Die Schweizer CapitalPR AG versteht sich als Mittelstandsfinanzierungs und -beratungsgesellschaft. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Kapitalisierung und Positionierung von Unternehmen, die sich über den Kapitalmarkt refinanzieren ...
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