Besonders belastend wirke die Finanzbürokratie und Steuergesetzgebung, die in der deutschen Wirtschaft dem Bericht zufolge jährlich mit 21,3 Milliarden Euro und damit fast der Hälfte der Gesamtaufwendungen zu Buche schlägt. „Den Löwenanteil schreibt zwar das EU-Recht vor, doch die Bundesregierung trägt die Verantwortung dafür, wie aufwendig die Umsetzung in nationales Recht ausfällt“, berichtet das IW. Den größten Einzelpunkt markiert laut Bundesregierung die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen, die in deutschen Unternehmen jährlich Kosten in Höhe von 6,2 Milliarden Euro verursacht. An zweiter Stelle liegen dem IW zufolge die Gesetze aus dem Bereich des Justizministeriums, die jährlich Belastungen von 13,9 Milliarden Euro nach sich zögen.
„Die Messung der Informations- und Berichtspflichten bildet aber nicht unbedingt die ganze Bürokratie-Wahrheit ab“, berichtet das Institut. So seien etwa die Gemeinkosten der Unternehmen, die zur Bearbeitung der Informationspflichten anfallen, nicht enthalten. Dabei müssten die Betriebe hierfür genauso einen Arbeitsplatz, einen PC und ein Sekretariat vorhalten wie für die Bearbeitung von Kundenaufträgen. Während jedoch andere Länder dem Bericht nach hierfür einen Aufschlag von 25 Prozent auf den reinen Stundensatz ansetzen, wird dieser Kostenfaktor hierzulande bislang nicht erfasst und somit ignoriert.
Auch die Kosten, die mit der indirekten Bürokratie einhergehen, sind laut IW in der Statistik nicht berücksichtigt. So werde zum Beispiel der mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbundenen Dokumentationsaufwand nach Auskunft der Experten nicht erfasst. Daneben kritisiert das Wirtschaftsinstitut den Umstand, dass die Einstufung als Bürokratie „teils willkürlich“ erscheine. „So wird beispielsweise die laufende Buchführung mit 35,6 Milliarden Euro veranschlagt. Doch nur 3,7 Milliarden Euro werden als Bürokratiekosten anerkannt“, erläutert das IW Köln.