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Pressemitteilung

Hauptverfahren gegen mutmaßliche gewerbsmäßige Internetbetrüger

Das Landgericht Osnabrück teilt mit, das die 15. Große Strafkammer den Prozess gegen mehrere Personen eröffnet, denen unter anderem gewerbs- und bandenmäßige Erpressung, Betrug sowie Beihilfe zum Betrug vorgeworfen wird.
(PM) Essen, 02.03.2011 - Wer wie Verbraucherdienst e.V. aktiv im Verbraucherschutz tätig ist, dem sind die Namen Michael B., Bernhard S., und Alexander J. K. geläufig im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich Internet-Abofallen. Schwerpunkt der Anklageschrift, die mehr als zweihundert Seiten umfasst, ist allerdings der Bereich Abwehr unerbetener Werbung. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ist weiterhin der Ansicht belastende Hinweise dazu zu haben, dass die Angeklagten systematisch Erpressung und Abmahnbetrug begangen hätten. So wird zum Beispiel dem Rechtsanwalt Bernhard S. vorgeworfen, eine Vielzahl von Abmahnungen wegen unerbetener Werbung mittels sogenannter E-Cards (elektronische Grußkarten) gegenüber einem der Angeklagten ausgesprochen zu haben. Dies ist auf den ersten Blick sicher die Aufgabe eines beauftragten Anwalts. Tatsächlich handelte es sich jedoch nicht um unerbetene Werbung. Die elektronischen Grußkarten wurden mit Billigung und Kenntnis des abmahnenden Angeschuldigten und dessen Rechtsanwalt (Bernhard S.) unter falscher Identität auf den Internetseiten der Anbieter zunächst bewusst angefordert. So konnte im Anschluss Bernhard S. seine abmahnenden Tätigkeiten aufnehmen. Maximale Gewinnoptimierung sei zudem versucht worden, dadurch dass im Zuge der Abmahnungen sogenannte Kosten der Rechtsverfolgung eingefordert wurden. Diese sind aber nicht entstanden, da sie von Rechtsanwalt Bernhard S. gegenüber seinem Mandanten nicht eingefordert wurden. Die eingegangenen Zahlungen für die Kosten der Rechtsverfolgung seien stattdessen unter den Angeklagten aufgeteilt worden. QUELLE: www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/live/live.php?article_id=94252&navigation_id=22465&_psmand=157

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