Focus Forderungsmanagement Ludwigshafen mahnt im Namen der Grafton Hold LLP Filesharer ab. Im Vorfeld wurde Kanzlei Paulus Berlin mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung beauftragt. Was steckt hinter 943-Euro-Forderung?
(PM) Essen, 17.10.2013 - Die Focus Forderungsmanagement mbH mahnt aktuell den durch Filesharing vertriebenen Musiktitel "Bei mir bist du scheen" der aserbaidschanischen Sängerin Ilhama featuring OGB ab.
Das aktuelle Forderungsschreiben der Focus Forderungsmanagement mbH in Zusammenarbeit mit der in Großbritannien beheimateten Grafton Holding LLP beläuft sich auf einer Zahlung von 943 Euro. Focus Forderungsmanagement bzw. Grafton Holding LLP fordert den zu zahlenden Betrag bis zum 24.10.2013. Wenn keine Rechtshilfe eingelegt wird, kann die Kanzlei Paulus in Berlin im Namen der Grafton Holding LLP vor Gericht ziehen.
Schon 2012 ließ die Kanzlei Paulus denselben Musiktitel wegen einer Urheberrechtsverletzung der Urheberrechte und Verwertungsrechte des Musiktitels mit der Zahlung eines Pauschalbetrages in der Höhe von 756 Euro sowie der Abgabe einer Unterlassungserklärung (siehe auch modifizierte Unterlassungserklärung
bit.ly/15BISjJ) abmahnen. Ignorieren Sie auf keinesfalls die Zahlungsaufforderung der Focus Forderungsmanagement mbH im Namen der Grafton Hold LLP.
Der in Essen beheimatete Verbraucherdienst e.V. hält denn zu bezahlenden Betrag für unrealistisch und überzogen. Sollten Sie keine Rechtshilfe gegen die unrealistischen Forderungen einlegen, kann die Kanzlei Paulus in Berlin im Namen der Grafton Hold LLP bzw. der Focus Forderungsmanagement vor Gericht ziehen und einen Unterlassungsanspruch einklagen. Dadurch kann sich der zu zahlende Betrag an die Focus Forderungsmanagement mbH deutlich erhöhen.
Zum ausführlichen Artikel der Focus Forderungsmanagement mbH und Grafton Hold LLP
bit.ly/17N8meF