VOLLTEXTSUCHE
Fachartikel, 26.08.2011
Datenschutz
Facebook „Like“-Button datenschutzkonform einsetzen
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat vor Kurzem Website-Betreiber aufgefordert, Facebook „Like“- bzw. „Gefällt-mir“-Buttons von ihren Online-Seiten zu entfernen. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Mittlerweile wurde eine datenschutzkonforme Anpassungsmöglichkeit vorgestellt.

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hat am 19. August 2011 per Pressemitteilung veröffentlicht, dass nach ihrer Ansicht die Einbindung des Facebook „Like“-Buttons datenschutzwidrig sei. In einer Passage des in diesem Zusammenhang durch die Aufsichtsbehörde erstellten Gutachtens wurde zudem ausgeführt, dass wohl auch eine Einwilligung keine ausreichende Grundlage bilden könne (S. 20 ff.).

Wer ist betroffen?

Die Entscheidung der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein hat zunächst Bedeutung für in Schleswig-Holstein ansässige Unternehmen und Webseitenbetreiber. Die Behörde gab an (vgl. das entsprechende YouTube-Interview), mit der Maßnahme nicht „den kleinen Webseitenbetreiber“ sondern Facebook im Visier zu haben. Die Entscheidung hat keine direkte Auswirkung auf Unternehmen in anderen Bundesländern. Allerdings hat sich mittlerweile auch die niedersächsische Aufsichtsbehörde der Rechtsauffassung der Kieler Kollegen angeschlossen, vgl. “Information für Webseitenbetreiber mit Sitz in Niedersachsen” und “Friesland schaltet Facebook-Seite ab“.


Fazit: Sowohl die datenschutzrechtliche Einschätzung als auch die Art und Weise des Vorgehens stehen in Frage.

Lösungsvorschlag

In Folge der Diskussion um den „Like“-Button wurde das von Herrn Jens Ferner (schon seit einiger Zeit im Einsatz befindliche) Zusatz-Plugin von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein für im Grundsatz zulässig erachtet: dieses Tool „aktiviert“ den Facebook „Like“ bzw. „Gefällt mir“-Button erst nach dem Klick auf eine entsprechende Einwilligung. Weitere Details zu diesem Tool finden sich unter dem vorangehend aufgeführten Link.

Was sollten Webseitenbetreiber beachten?

  1. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ist nach wie vor umstritten. Es gibt gute Argumente für beide Seiten. Höherinstanzliche Gerichtsurteile zu den in Frage stehenden Aspekten existieren bislang nicht. Beobachten Sie daher die weitere rechtliche Entwicklung.
  2. Neben der Möglichkeit einer Auseinandersetzung mit der Datenschutz-Aufsichtsbehörde sollten Sie auch die wettbewerbsrechtliche Seite, sprich das (ebenfalls umstrittene) Abmahnrisiko in Ihre Entscheidung über den Einsatz des Facebook Like Buttons mit einfließen lassen.
  3. Gerade Webseiten-Betreiber in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sollten eine Anpassung des Facebook „Like“-Buttons in Erwägung ziehen.
QUERVERWEIS
Service-Tipp
Datenschutz-Codex/-Signet für Webseitenbetreiber
Gerade bei der elektronischen Datenverarbeitung im Internet gewinnt der Datenschutz für Kunden zunehmend an Bedeutung. Mit einem neuen Datenschutz-Signet können Website-Betreiber nun nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren.
weitere Informationen zum Datenschutz-Signet
ZUM AUTOR
Über Dr. Sebastian Kraska
Institut für IT-Recht - Kraska GmbH
Herr Dr. Sebastian Kraska gründete im Jahr 2007 die Kraska GmbH, die sich mit IT-Dienstleistungen befasst. Im Jahr 2009 kam das Institut für IT-Recht IITR hinzu, das schwerpunktmäßig im Bereich Datenschutz tätig ist und in ...
Institut für IT-Recht - Kraska GmbH
Eschenrieder Straße 62c
82194 Gröbenzell

+49-89-51303920
WEITERE ARTIKEL DIESES AUTORS
ANDERE ARTIKEL AUS DIESEM RESSORT
SUCHE
Volltextsuche





Profisuche
Anzeige
PRESSEFORUM MITTELSTAND
Pressedienst
LETZTE UNTERNEHMENSMELDUNGEN
Anzeige
BRANCHENVERZEICHNIS
Branchenverzeichnis
Kostenlose Corporate Showrooms inklusive Pressefach
Kostenloser Online-Dienst mit hochwertigen Corporate Showrooms (Microsites) - jetzt recherchieren und eintragen! Weitere Infos/kostenlos eintragen
EINTRÄGE
PR-DIENSTLEISTERVERZEICHNIS
PR-Dienstleisterverzeichnis
Kostenlos als PR-Agentur/-Dienstleister eintragen
Kostenfreies Verzeichnis für PR-Agenturen und sonstige PR-Dienstleister mit umfangreichen Microsites (inkl. Kunden-Pressefächern). zum PR-Dienstleisterverzeichnis
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG