Ihr Unternehmen macht sich haftbar
Lassen Sie als Halter eines Autos oder Lieferwagens einen Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, drohen Ihnen nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 21) eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Überdies darf die Haftpflichtversicherung die Leistung bei einem Unfall verweigern, so dass Ihr Unternehmen schlimmstenfalls selbst für den Schaden aufkommen muss.
Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihre Fahrer den Führerscheinverlust von selbst mitteilen, selbst wenn sie sich etwa im Arbeitsvertrag dazu schriftlich verpflichtet haben. Sie müssen das schon regelmäßig prüfen – auch wenn das zugegebenermaßen nicht unbedingt angenehm ist. Wenn Ihr Fuhrparkleiter oder die Sicherheitsfachkraft Ihres Betriebes die Führerscheine kontrolliert, sollten Sie auf einer schriftlichen Anweisung bestehen.
Zu folgenden Zeitpunkten sollten Sie die Führerscheine kontrollieren:
Wann Sie Verdacht schöpfen sollten
Einen konkreten Verdachtsmoment haben Sie beispielsweise, wenn Ihrer Firma – als Halterin des Fahrzeugs – ein Anhörungsbogen wegen eines erheblichen Verkehrsverstoßes ins Haus flattert. Lassen Sie sich zu so einem Anlass routinemäßig von dem Fahrer den Führerschein zeigen. Haken Sie in so einem Fall auch nach zwei bis drei Monaten noch einmal nach, denn oft dauert es eine Weile bis die Richter ein Fahrverbot festlegen.
Sorgen Sie dafür, dass dem Verantwortlichen für den Fuhrpark oder Ihrem Sicherheitsbeauftragten mitgeteilt wird, wenn ein solcher Anhörungsbogen ins Haus flattert. Wenn der Fahrer nicht angegeben ist oder ein Foto fehlt, sollten Sie anhand des Fahrtenbuchs oder Tourenplans ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat.
Tipp: Die regulären Kontrolltermine sollten Sie sich auf Wiedervorlage legen, beispielsweise mit der Erinnerungsfunktion von Outlook.
Kontrolle ist gut, Dokumentation ist besser
Dass Sie die Führerscheine Ihrer Fahrer prüfen, reicht aber allein noch nicht. Sie müssen das auch nachvollziehbar dokumentieren. Halten Sie die Kontrollen schriftlich fest, damit die Geschäftsleitung notfalls vor Gericht beweisen kann, dass sie ihre Überwachungspflichten erfüllt hat.
Tipp: Dabei hilft Ihnen ein Formblatt, in dem Sie neben dem Namen auch notieren, welche Klasse der Führerschein hat und für welche Fahrzeuge er gilt sowie wann er zuletzt und wann das nächste Mal geprüft werden soll.
Diese Formalien müssen Sie einhalten:
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Informationsdienst
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Quelle: BWRmed!a