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Fachartikel, 19.02.2009
Schwarzfahrer
Warum Sie als Arbeitgeber Führerscheine kontrollieren sollten
Alkohol am Steuer oder überhöhte Geschwindigkeit sind gefährlich – und weit verbreitet. Im Jahr 2007 haben die Gerichte mehr als 132.000 Autofahrern den Führerschein entzogen. Das geht auch Sie als Arbeitgeber etwas an.
Wenn einer Ihrer Mitarbeiter ohne Führerschein ein Firmenfahrzeug lenkt, können Sie als Arbeitgeber mitverantwortlich gemacht werden. Das gilt übrigens nicht nur für Mitarbeiter, die Sie etwa fürs Ausliefern von Ware bezahlen, sondern das gilt auch für die vielen Dienstwagenfahrern, deren Auto auf Ihre Firma zugelassen ist – also durchaus auch für Geschäftsführer oder Vorstände. Wer ein Dienstfahrzeug lenkt, dessen Führerschein sollten Sie regelmäßig kontrollieren. Nach Karneval wäre der nächste sinnvolle Zeitpunkt.

Ihr Unternehmen macht sich haftbar

Lassen Sie als Halter eines Autos oder Lieferwagens einen Mitarbeiter ohne gültige Fahrerlaubnis fahren, drohen Ihnen nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 21) eine Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Überdies darf die Haftpflichtversicherung die Leistung bei einem Unfall verweigern, so dass Ihr Unternehmen schlimmstenfalls selbst für den Schaden aufkommen muss.

Nach der geltenden Rechtsprechung dürfen Sie sich nicht darauf verlassen, dass Ihre Fahrer den Führerscheinverlust von selbst mitteilen, selbst wenn sie sich etwa im Arbeitsvertrag dazu schriftlich verpflichtet haben. Sie müssen das schon regelmäßig prüfen – auch wenn das zugegebenermaßen nicht unbedingt angenehm ist. Wenn Ihr Fuhrparkleiter oder die Sicherheitsfachkraft Ihres Betriebes die Führerscheine kontrolliert, sollten Sie auf einer schriftlichen Anweisung bestehen.

Zu folgenden Zeitpunkten sollten Sie die Führerscheine kontrollieren:

  • bevor jemand zum ersten Mal ein Firmenfahrzeug fährt, beispielsweise ein neuer Mitarbeiter
  • danach alle 6 Monate – das betrachtet die Rechtsprechung als ausreichend
  • und bei konkreten Verdachtsmomenten

Wann Sie Verdacht schöpfen sollten

Einen konkreten Verdachtsmoment haben Sie beispielsweise, wenn Ihrer Firma – als Halterin des Fahrzeugs – ein Anhörungsbogen wegen eines erheblichen Verkehrsverstoßes ins Haus flattert. Lassen Sie sich zu so einem Anlass routinemäßig von dem Fahrer den Führerschein zeigen. Haken Sie in so einem Fall auch nach zwei bis drei Monaten noch einmal nach, denn oft dauert es eine Weile bis die Richter ein Fahrverbot festlegen.

Sorgen Sie dafür, dass dem Verantwortlichen für den Fuhrpark oder Ihrem Sicherheitsbeauftragten mitgeteilt wird, wenn ein solcher Anhörungsbogen ins Haus flattert. Wenn der Fahrer nicht angegeben ist oder ein Foto fehlt, sollten Sie anhand des Fahrtenbuchs oder Tourenplans ermitteln, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat.

Tipp: Die regulären Kontrolltermine sollten Sie sich auf Wiedervorlage legen, beispielsweise mit der Erinnerungsfunktion von Outlook.

Kontrolle ist gut, Dokumentation ist besser

Dass Sie die Führerscheine Ihrer Fahrer prüfen, reicht aber allein noch nicht. Sie müssen das auch nachvollziehbar dokumentieren. Halten Sie die Kontrollen schriftlich fest, damit die Geschäftsleitung notfalls vor Gericht beweisen kann, dass sie ihre Überwachungspflichten erfüllt hat.

Tipp: Dabei hilft Ihnen ein Formblatt, in dem Sie neben dem Namen auch notieren, welche Klasse der Führerschein hat und für welche Fahrzeuge er gilt sowie wann er zuletzt und wann das nächste Mal geprüft werden soll.

Diese Formalien müssen Sie einhalten:

  • Lassen Sie sich immer den Original-Führerschein zeigen, keine Kopie.
  • Achten Sie auf Einschränkungen auf der Rückseite des Führerscheins und gleichen Sie diese mit den zu fahrenden Fahrzeugen ab. Darf der Kollege beispielsweise auch wirklich Lkw über 3,5 Tonnen fahren? Wenn Sie die seit 1999 gültigen Führerscheinklassen nicht kennen, fragen Sie beim Straßenverkehrsamt nach. Ausländische Führerscheine müssen nach einem Jahr umgeschrieben sein.

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Praktisches Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrechtliche Fragen gehen heute jeden an, der im Unternehmen Verantwortung trägt. Denn ein falsches Wort, eine rechtliche Fehlentscheidung kann teure Folgen haben!  Da ist nur ein Haken: Heute erworbenes Wissen ist womöglich morgen schon wieder überholt. Denn was im Arbeitsrecht Recht ist, wird maßgeblich auch durch die Gerichte bestimmt – und die hatten im vergangenen Jahr weit über 630.000 Verfahren auf dem Tisch! Der aktuelle Informationsdienst für Arbeitgeber und Personalverantwortliche informiert über alle neuen Urteile und Gesetze im Arbeitsrecht.

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Quelle: BWRmed!a

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