Die Rechtsanwaltskanzlei Winheller bietet an Standorten in ganz Deutschland umfassende Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten rund um das Wirtschafts-, Bank- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Steuerberatung. Mit den Standorten Frankfurt, München, Hamburg, Berlin und Karlsruhe stehen die unterschiedlichen Fachanwälte bundesweit zur Verfügung. So ist beispielsweise einer der abgedeckten Dienstleistungsbereiche die Unterstützung hinsichtlich der Rechtslagen und Abwicklung ...
Die Rechtsanwaltskanzlei Winheller bietet an Standorten in ganz Deutschland umfassende Beratung zu rechtlichen Angelegenheiten rund um das Wirtschafts-, Bank- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie Steuerberatung. Mit den Standorten Frankfurt, München, Hamburg, Berlin und Karlsruhe stehen die unterschiedlichen Fachanwälte bundesweit zur Verfügung. So ist beispielsweise einer der abgedeckten Dienstleistungsbereiche die Unterstützung hinsichtlich der Rechtslagen und Abwicklung von Angelegenheiten der Arbeitnehmerüberlassung. Umgangssprachlich auch Zeit- oder Leiharbeit genannt, sind diese häufig eine wichtige Grundlage für eine flexible Personalbedarfsdeckung. Eine aktuelle Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes zeigt, dass hierfür mittlerweile immer häufiger auch sogenannte Expertenjobs mit entsprechend spezialisierten Zeitarbeitern besetzt werden, statt wie bislang meist nur für Niedriglohn-Stellen. Da die Rechtslage hinsichtlich Arbeitnehmerüberlassungen sehr unübersichtlich sein kann, vielen Unternehmern essentielle Regularien wie die Erlaubnispflicht weitestgehend unbekannt sind und daher regelmäßig empfindliche Strafen ausgesprochen werden, ist eine Beratungsstelle wichtig, die Erfahrung in diesem Fachbereich hat. Die Dienstleistungen der Winheller-Kanzlei umfassen neben der reinen Beratungstätigkeit auch den Rechtsbeistand, wenn ein Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren bevorsteht oder bereits eingeleitet wurde und richten sich gleichermaßen an deutsche und internationale Unternehmen, wie an Personaldienstleiter, Non-Profit-Organisationen, gemeinnützige Institutionen sowie Berufsverbände. Notwendig kann dies vergleichsweise schnell werden, wenn Arbeitnehmerüberlassungen im Rahmen des gemeinnützigen Sektors, von Berufsverbänden oder grenzüberschreitend stattfinden.