Aus Sicht des Einkäufers kommt das Verfahren einer Zentralregulierung ziemlich nahe, wobei die Auszahlung an den Kreditoren immer vom Unternehmer selbst freigegeben werden muss. Im Vergleich zu einer Einkaufsfinanzierung von Einzelrechnungen (Trade Finance) wird im echten Reverse-Factoring der Finanzierungsrahmen sehr groß gefasst und ist verhandelbar. Je nach Factoring-Anbieter kann der Reverse-Factoring-Rahmen beispielsweise die Höhe des „Forderungsbestandes aus L+L multipliziert mit Wareneinsatzquote / 100“ betragen und neben der Absatzfinanzierung einen zusätzlichen, nennenswerten Finanzierungsrahmen verschaffen.
Wie läuft Reverse Factoring ab?
Der Mandant wie beispielsweise ein Großhändler oder Produktionsbetrieb schließt mit dem ausgewählten Factor einen Reverse-Factoring-Rahmenvertrag ab, in dem dieser sich verpflichtet, laufend gegen den Abnehmer entstehende Forderungen von einzelnen Lieferanten anzukaufen und vorzufinanzieren. Dem entsprechend unterzeichnet der jeweilige Lieferant und der Factor einen Factoringvertrag, der nur die Forderungen gegen den einen Abnehmer umfasst (100% Konzentration auf einen Debitoren).
Nach Warenlieferung und Rechnungsstellung durch den Lieferanten erfolgt die Prüfung der Rechnungsdaten durch den Abnehmer, die unwiderrufliche Abnahme und Übermittlung der Rechnungsdaten mit Auszahlungsbestätigung an den Factor. Die Zahlung des so bestätigten Forderungsbetrages erfolgt auf das Bankkonto des Lieferanten. Der Abnehmer zahlt zum vereinbarten Fälligkeitstermin den Auszahlungsbetrag an den Factor.
Für die Prüfung und Vorbereitung eines Reverse-Factoringvertrages sind dem Fachmakler folgende Unterlagen einzureichen:
Der Makler prüft Verfahrensbesonderheiten, Konditionen und Finanzierungsrahmen in Relation zum Finanzierungsbedarf und zur Gesamtfinanzierung und bereitet in enger Abstimmung mit seinem Mandanten unterschriftsreif die Verträge vor.