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News, 14.09.2006
Bildung und Beruf
News für Geschäftsführer zur GmbH-Geschäftsführung (09/1)
Neueste Informationen auf einen Blick aus Wirtschaft, Recht und Steuern für den GmbH-Geschäftsführer!
Wirtschaft

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Bedeutung von Auslandsaufenthalten für Unternehmen
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Die berufliche Qualifikation durch Auslandsaufenthalte spielt bei der Besetzung von neuen Stellen keine große Rolle. Lediglich in 0,5 Prozent der Stellenausschreibungen wird im Bewerberprofil explizit Auslandserfahrung gewünscht. Dabei handelt es sich vorwiegend um Berufe im IT- und Wirtschaftsumfeld. Dies ist das Resultat einer aktuellen Studie der personal total AG auf Basis einer Auswertung von über 29.000 Stellenanzeigen.

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Wirtschaftkriminalität
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Jedes zweite große Unternehmen war hierzulande in den vergangenen drei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen. Die Dunkelziffer für die Wirtschaftskriminalität wird auf mehr als 80 Prozent geschätzt. Zu diesen Ergebnissen kommt die KPMG-Studie 2006 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Die häufigsten Delikte sind klassische Vermögensschäden wie Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung (82 Prozent), Untreue (51 Prozent) oder Betrug (40 Prozent). Weniger häufig, dafür aber meist mit höheren Schäden verbunden sind beispielsweise die Fälschung von Finanzinformationen, Korruption oder Kartellrechtsverstöße. Solche Delikte setzen zumeist eine bestimmte Stellung in der Unternehmenshierarchie voraus. So war das Top-Management in der Vergangenheit nur an zwei Prozent der Diebstähle, aber an jeder zweiten Fälschung von Jahresabschlüssen beteiligt.

Finanzen

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Zollkodex
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Gemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt worden sind, innerhalb von drei Jahren wieder eingeführt und dort in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind auf Antrag des Beteiligten unter den Voraussetzungen des § 185 Zollkodex von den Einfuhrabgaben befreit. Der Wiedereinfuhr im gleichen Zustand gemäß Artikel 186 Zollkodex steht nach einer Erläuterung des Bundesministeriums der Finanzen nicht entgegen, dass die Ware außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft gebraucht worden ist. Dies gilt auch bei der Ausfuhr zu Testzwecken oder extremer Abnutzung. Beschädigungen der Ware, soweit sie nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sind, sind keine Veränderungen des ursprünglichen Zustandes der Ware. Eine Ware, die durch Reifungs- oder ähnliche Prozesse eine Qualitätssteigerung erfahren hat, befindet sich dagegen nicht mehr im gleichen Zustand (Quelle: VSF-Nachrichten N 42 2006 Nr. 231 vom 8. Juni 2006 mit der Neufassung des Absatzes 10 der BMF-Dienstvorschrift VSF Z 08 34).

Personal

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Freiwillige Arbeitsversicherung soll wieder eingeschränkt werden
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Nach nur knapp fünfmonatiger Geltung soll die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung nun wieder eingeschränkt werden. Laut Gesetzentwurf zum „SGB II Fortentwicklungsgesetz” sollen nur noch solchen Personen diese Möglichkeit bekommen, die zum Zeitpunk des In-Kraft-Tretens des Hartz III-Gesetzes am 1.1.2004 oder später ihre Tätigkeit bzw. Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, aufgenommen haben. Diese Restriktion soll für alle Antragsteller gelten, deren Antrag nach dem 31.5.2006 gestellt wurde bzw. wird. Als Begründung für diese Gesetzesänderung wird angeführt, dass durch die damalige Gesetzesergänzung für die antragsberechtigten Personenkreise der selbstständig Tätigen und der Auslandsbeschäftigten der enge Zusammenhang mit der bisherigen Zugehörigkeit zur Versichertengemeinschaft stärker betont werden sollte.

Steuern

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Haushaltsnahe Dienstleistungen
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Steuerzahler dürfen für haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer eigenen oder gemieteten Wohnung 20 % des Rechnungsbetrags, maximal 600 EUR pro Jahr, auf ihre Steuerschuld anrechnen lassen (§ 35a Abs. 2 EStG). Das gilt auch für die Kosten für privat veranlasste Umzüge, die von einer Umzugsspedition durchgeführt werden. Nach einer Kurzinfo der Oberfinanzdirektion Koblenz haben sich die Referatsleiter des Bundes und der Länder für diese Begünstigung ausgesprochen (OFD Koblenz, Verfügung v. 8.5.2006, S 2296b A – St 32 3).

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Fahrtenbuch
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Kleinere Mängel führen nicht automatisch zur steuerlichen Verwerfung eines Fahrtenbuchs. Ein Fahrtenbuch ist danach erst dann nicht anzuerkennen, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweist. Es schadet demnach zum Beispiel nicht, wenn in einem Jahr eine Fahrt nicht aufgezeichnet wurde und einem weiteren Jahr Kilometer-Angaben im Fahrtenbuch nicht mit den Angaben auf den Werkstattrechnungen übereinstimmen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: 10 K 4600/04).

Recht

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Dienstwagen
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Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der mit seinem Dienstwagen unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, muss keinen Schadensersatz an die GmbH zahlen. Die Unfallkosten sind über die erlaubte Privatnutzung nach der 1-Prozent-Regelung mit abgegolten (Finanzgerichts Berlin, Urteil vom 5.10.2005, Aktenzeichen: 6 K 6404/02 – Revision beim BFH).

Quelle / Urheber dieses Beitrages:
GmbH-Office.de
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