Die Berechnung der Gewerbesteuer ist recht kompliziert. Deshalb scheuen sich viele, die Gewerbesteuerbescheide genau zu überprüfen. Damit Sie keinen Cent zu viel zahlen, sollten Sie sich genau anschauen, wie die Gewerbesteuer berechnet wird.
Das Finanzamt prüft Ihre Gewerbesteuererklärung und errechnet den Gewerbesteuermessbetrag, der danach in Ihrem Fall zur Anwendung kommt. Vereinfacht dargestellt läuft dies so ab:
Und bei diesem Messbetrag liegt oft der Hase im Pfeffer: Denn das Finanzamt kann von dem Bescheid Ihrer Gewerbesteuererklärung abweichen. Das passiert z.B., wenn es schon mit Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz nicht einverstanden war, etwa Betriebsausgaben nicht anerkannt hat. Dann wird es auch den in der Gewerbesteuererklärung angegebenen Gewerbeertrag nur verändert berücksichtigen.
Sind Sie mit der Abweichung nicht einverstanden, müssen Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags erreichen. Daher ist es notwendig, dass Sie gegen den Gewerbesteuermessbetrag beim Finanzamt Einspruch einlegen. Hierfür haben Sie einen Monat nach Erhalt des Gewerbesteuerbescheids Zeit!
Schauen Sie also genau hin!