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Fachartikel, 07.11.2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AGG-sicheres Absageschreiben - weniger ist mehr
Seit die neuen Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gelten, müssen auch Schreiben an abgelehnte Stellenbewerber im Lichte des AGG betrachtet werden. Ansonsten droht ggf. eine finanzielle Forderung – und das sollte und kann man vermeiden.
„Weniger ist mehr” - bei diesem griffigen Satz des Architekten und Designers Ludwig Mies van der Rohe ging es nicht um Bescheidenheit, sondern um die Reduktion auf das Wesentliche. Und dieses Motto sollten Sie auch beachten, wenn Sie einem Bewerber mitteilen, dass er die Stelle in Ihrem Betrieb nicht bekommen hat. Denn je ausführlicher Sie schreiben, desto eher geraten Sie in die Gefahr, sich AGG-angreifbar zu machen.

Beachten Sie daher die folgenden Tipps:

1. Fassen Sie sich kurz und vermeiden Sie unmittelbare oder mittelbare Hinweise auf eines der acht durch das AGG besonders geschützten Kriterien (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität).

2. Vermeiden Sie ausführliche Stellungnahmen, weshalb der Bewerber die Stelle nicht erhalten hat.

3. Hüten Sie sich davor, sich bei telefonischen Nachfragen zu Äußerungen hinreißen zu lassen, die Sie gerade zuvor im Absageschreiben unterlassen haben.

4. Dokumentieren Sie das Bewerbungsverfahren sorgfältig.

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Machen Sie den AGG-Check!
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Das neue AGG stellt die Personalarbeit auf den Kopf! Die Verunsicherung ist groß, denn alle Abläufe müssen genauestens durchleuchtet werden. Wer jetzt nicht aufpasst, zahlt!

Wie fit sind Sie beim neuen AGG? Machen Sie jetzt Ihren persönlichen AGG-Check. Prüfen Sie kostenlos und unverbindlich, wie sicher Sie mit dem neuen AGG umgehen.

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Urheber / Quelle:
Personal-Office.de
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