18.04.2009, 22:52
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Neue Abschreibungsregel für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Seit 01.01.2008 gelten neue Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 1.000 Euro netto.
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