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hamburg-immobilien-wertplan.de: Vorab entstandene vergebliche Werbungskosten für eine Immobilie abzugsfähig

(PM) Hamburg, 09.02.2010 - www.wertplan-nord-immobilien.de Werbungskosten: Der Streit rund um die Immobilie
In einem zu begrüßenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (IX R 45/05) entschieden, dass auch vergebliche vorab entstandene Werbungskosten für die Vermietung der Immobilie die Steuer mindern dürfen.

Im vorliegenden Fall wurde ein Mietshaus erworben. Obwohl die Bank zunächst die Finanzierung zugesagt hatte, machte sie schließlich einen Rückzieher, weshalb der zustande gekommene Kaufvertrag wieder aufgehoben wurde.
Der vermeintliche Immobilienerwerber musste aufgrund des Aufhebungsvertrages einen Schadenersatz wegen des Nichtzustandekommens bzw. der Rückabwicklung des bereits beurkundeten Notarvertrages leisten. Die Schadenersatzaufwendungen, sowie sämtliche mit den Notarurkunden entstandenen Kosten setzte er im Streitjahr als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an.
Werbungskosten: Regelung vom Bundesfinanzhof
Wie nicht anders zu erwarten, sperrte sich das Finanzamt gegen die Anerkennung der Werbungskosten und die Verlustverrechnung mit anderen positiven Einkünften, zog jedoch vor dem Bundesfinanzhof den Kürzeren.

Quelle: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Autor: Christoph Iser
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