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Vorsicht bei Pensionskassen

Zunehmend sehen sich Pensionskassen gezwungen, den Rechnungszins für einen Teil Ihrer Altverträge abzusenken.
(PM) Kassel, 30.08.2016 - Ende Mai 2015 forderte die anhaltende Niedrigzins- und Staatenrettungspolitik der Europäischen Zentralbank ein erstes Opfer bei den Pensionskassen. Die zum Talanx Konzern gehörende neue leben Pensionskasse AG war gezwungen, den Rechnungszins für einen Teil ihrer Altverträge abzusenken – und zwar ab dem 1.1.2017 von ursprünglich 3,25% oder 2,75% auf nur noch 1,25%. Helge von Hagen, Referent betriebliche Altersversorgung bei der 7x7finanz GmbH, meint dazu: „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass weitere Pensionskassen diesem Beispiel folgen und sich eine solche Maßnahme von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen lassen.“

In seinem Fachkommentar beschreibt Helge von Hagen, was diese Entwicklung für die Arbeitgeber bedeutet und wie sie damit umgehen können.

Download: Kommentar „Vorsicht bei Pensionskassen“ von Helge von Hagen, 7x7finanz GmbH, unter 7x7.finanz.de
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