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Unsichere Rechtslage bei Online-Videorekordern

Nutzer bewegen sich in rechtlicher Grauzone
(PM) Leipzig, 26.01.2010 - Nicht immer ist es möglich, pünktlich um Viertel nach Acht auf der Couch zu sitzen, um die Lieblingsserie zu verfolgen. Manch einer wünscht sich dann den guten alten Videorekorder zurück. Findige Dienstleister im Internet bieten mit der Online-Aufzeichnung eine Alternative. Wie das Online-Portal für Auktionen www.auvito.de berichtet, bewegen Nutzer sich damit allerdings in einer rechtlichen Grauzone.

Wer in den 80er Jahren einen Videorekorder (www.auvito.de/videorecorder/8345/kategorie.html) programmieren konnte, war erhaben über die Zeitpläne der Rundfunkanstalten. Heute besitzen Fernsehjunkies entweder einen teuren Festplattenrekorder oder sie nutzen die Möglichkeiten der Computer für sich. Dienstleister wie der OnlineTVRecorder, Shift.tv oder Save.tv bieten ihren Kunden die ortsunabhängige Programmierung eines virtuellen Videorekorders an. So ist es möglich, schnell vom Büro aus eine Aufnahme zu programmieren, wenn der Feierabend später liegt als geplant. Zudem bieten sie ein breites Spektrum an Programmen an und ermöglichen das Aufzeichnen mehrerer Sendungen zur gleichen Zeit.

Aller Vorteile zum Trotz gibt es jedoch auch Nachteile. So befinden sich viele Anbieter in juristischen Streit mit den Fernsehsendern, die ihre Rechte bedroht sehen. Grundsätzlich machen Nutzer sich nicht strafbar, da sie das Angebot lediglich nutzen, nicht aber zur Verfügung stellen. Wer allerdings ein Abo abschließt, läuft Gefahr, im Falle einer gerichtlich angeordneten Abschaltung eines Dienstes im wahrsten Sinne des Wortes in die Röhre zu schauen.

Weitere Informationen:
www.auvito.de/presse.html
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04109 Leipzig
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