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Fachartikel, 17.06.2010
Tipps zur Abschreibung
Mittels Sonderabschreibung Steuern sparen
Teure Anschaffungen sind steuerlich für Unternehmen 2010 wieder günstiger. Um die Investitionslaune in der deutschen Wirtschaft anzukurbeln hat die Bundesregierung die degressive Abschreibung wieder eingeführt. Das Beste dabei: Kombiniert mit einer Sonderabschreibung lassen sich erhebliche Steuervorteile erzielen.
Unternehmen, die die degressive Abschreibung mit einer Sonderabschreibung kombinieren, können bereits im Anschaffungsjahr bis zu 45 % der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen! Darum gehts: Die Kosten für Wirtschaftsgüter, die teurer als 1.000 € bzw. 410 € sind, dürfen nicht sofort im Anschaffungsjahr komplett steuerlich geltend gemacht und nicht im Pool über fünf Jahre abgeschrieben werden. Vielmehr müssen die Kosten dafür auf die Nutzungsdauer verteilt werden. In den AfA-Tabellen ist die Nutzungsdauer für alle üblichen Wirtschaftsgüter festgelegt. Beispiele: Büro-PCs müssen über drei, den Firmenwagen über sechs und Büromöbel über 13 Jahre abgeschrieben werden.

Bei beweglichen Wirtschaftsgütern haben Sie nun wieder die Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung:
  • Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie über die gesamte Nutzungsdauer pro Jahr jeweils einen gleichbleibenden Teil der Anschaffungskosten ab. Beim Firmenwagen zum Beispiel machen Sie 6 Jahre lang jeweils ein Sechstel der Anschaffungskosten geltend.

  • Bei der degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag mit einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert berechnet, so dass der Betrag jährlich abnimmt. Der Prozentsatz bei der degressiven Abschreibung darf höchstens das 2,5-fache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Abschreibungssatzes und max. 25 % der Anschaffungskosten betragen.
Wichtig: Sie können die Abschreibungsart wechseln. Sie können also z.B. eine Anschaffung in den ersten beiden Jahren degressiv und dann linear abschreiben.

Dadurch ergeben sich für Sie diese Faustregeln:
  • Ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist für Sie die degressive Abschreibung günstiger.
  • Wechseln Sie zur linearen Abschreibung, sobald die lineare Abschreibung höher ist als die degressive.
Besonders interessant ist der Steuervorteil im Anschaffungsjahr, wenn Sie die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung (§ 7g EStG) verbinden.

Beispiel: Steuerersparnis degressive versus lineare Abschreibung

Unternehmer Hans Müller und Unternehmer Max Clever kaufen sich beide im Januar 2010 einen Transporter. Die Fahrzeuge werden ausschließlich betrieblich genutzt. Hans Müller hat sich nicht mit den Möglichkeiten der degressiven Abschreibung und der Sonderabschreibung beschäftigt. Deshalb sieht seine Rechnung so aus:
  • Anschaffungskosten:  25.200 €
  • Lineare Abschreibung 2010
  • Nutzungsdauer 6 Jahre, also 25.200/6:  4.200 €
  • Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: 1.260 €
Max Clever nutzt dagegen die degressive Abschreibung und Sonderabschreibung. Er kann so rechnen:
  • Anschaffungskosten: 25.200 €
  • Degressive AfA (25 %): 6.300 €
  • Sonderabschreibung (20 %): 5.040 €
  • Gesamte Abschreibung im Anschaffungsjahr:  11.340 €
  • Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: 3.402 €
Max Clever hat in 2010 also über 2.000 € mehr in der Tasche als sein Kollege. Einfach durch die geschickte Wahl der Abschreibung!
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