Tipps zur Abschreibung
Mittels Sonderabschreibung Steuern sparen
Durch kluge Abschreibung können Unternehmer eine Menge Steuern einsparen
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern haben Sie nun wieder die Wahl zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung:
- Bei der linearen Abschreibung schreiben Sie über die gesamte Nutzungsdauer pro Jahr jeweils einen gleichbleibenden Teil der Anschaffungskosten ab. Beim Firmenwagen zum Beispiel machen Sie 6 Jahre lang jeweils ein Sechstel der Anschaffungskosten geltend.
- Bei der degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag mit einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert berechnet, so dass der Betrag jährlich abnimmt. Der Prozentsatz bei der degressiven Abschreibung darf höchstens das 2,5-fache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Abschreibungssatzes und max. 25 % der Anschaffungskosten betragen.
Dadurch ergeben sich für Sie diese Faustregeln:
- Ab einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist für Sie die degressive Abschreibung günstiger.
- Wechseln Sie zur linearen Abschreibung, sobald die lineare Abschreibung höher ist als die degressive.
Beispiel: Steuerersparnis degressive versus lineare Abschreibung
Unternehmer Hans Müller und Unternehmer Max Clever kaufen sich beide im Januar 2010 einen Transporter. Die Fahrzeuge werden ausschließlich betrieblich genutzt. Hans Müller hat sich nicht mit den Möglichkeiten der degressiven Abschreibung und der Sonderabschreibung beschäftigt. Deshalb sieht seine Rechnung so aus:
- Anschaffungskosten: 25.200 €
- Lineare Abschreibung 2010
- Nutzungsdauer 6 Jahre, also 25.200/6: 4.200 €
- Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: 1.260 €
- Anschaffungskosten: 25.200 €
- Degressive AfA (25 %): 6.300 €
- Sonderabschreibung (20 %): 5.040 €
- Gesamte Abschreibung im Anschaffungsjahr: 11.340 €
- Steuerersparnis bei z.B. 30 % Steuersatz: 3.402 €
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