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Neue Rechtsverordnung - Multitalent Bilanzbuchhalter

(PM) , 29.11.2007 - Bonn, 29. November 2007 - Der Bedarf an qualifizierten Kräften im Finanz- und Rechnungswesen wächst weiter an. Eine neue Rechtsverordnung für die Bilanzbuchhalter-Prüfung spiegelt diese Entwicklung wider und liefert ein deutliches Signal für den Stellenwert des Berufsstandes.

Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) begrüßt die Modernisierung der Rechtsverordnung und sieht darin einen folgerichtigen Schritt zur Anpassung des Berufsbildes an aktuelle und kommende Anforderungen. Mit Einführung einer optionalen Prüfung im Handlungsbereich "Organisations- und Führungsaufgaben" wird nunmehr dokumentiert, dass es sich beim Berufsbild des Bilanzbuchhalters nicht ausschließlich um einen Abschluss für Angestellte handelt. Es werden auch Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die wichtige Bausteine einer Selbständigkeit sind. So können Bilanzbuchhalter auftragsweise oder als Interimsmanager ihre Dienste in der Wirtschaft anbieten.

"Die neue Prüfungsordnung bildet den Berufsalltag von Bilanzbuchhaltern ab und stärkt ihre Handlungskompetenz für sich wandelnde Herausforderungen", bestätigt Dr. Gordon Schenk, Referatsleiter für den Bereich Kaufmännische und Dienstleistungs-Aufstiegsbildung beim DIHK. Eine wesentliche Praxisanforderung ist allerdings nicht Bestandteil der neuen Prüfungsordnung: "Leider ist die geplante Zusatzprüfung im Umsatzsteuerrecht aus politischen Erwägungen wieder gestrichen worden", bedauert BVBC-Bundesgeschäftsführerin Heike Kreten-Lenz.

Die Suche nach qualifizierten Fachkräften im Finanz- und Rechnungswesen wird Firmen jetzt erleichtert. Über ein Karriereportal haben Unternehmen einen kostenlosen Zugriff auf eine umfangreiche Bewerberdatenbank. Das Angebot ist unter www.rechnungswesen-karriere.de abrufbar. Hier finden sich auch Kandidaten mit IFRS/IAS Know-how, SAP-Erfahrung und sehr guten Sprachkenntnissen.

Verlockende Berufsperspektiven
Viele Bilanzbuchhalter bekleiden bereits heute Schlüsselpositionen im Finanz- und Rechnungswesen. Eine neue Rechtsverordnung trägt diesem Umstand Rechnung und qualifiziert den Berufsstand für zukünftige Verantwortungsbereiche. Unter www.bvbc.de/karriere-portal/pruefungsvorbereitung/rechtsverordnung.html ist die komplette Prüfungsordnung abrufbar.

1. Mehr Handlungsbereiche: In einer globalisierten Wirtschaft wachsen auch die Anforderungen an die Buchführung. Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS und US-GAAP) werden für die gesamte Wirtschaft immer wichtiger. Folgerichtig bezieht die neue Prüfungsordnung auch das internationale Steuerecht ein und umfasst die Erstellung von Abschlüssen nach internationalen Standards.

2. Mehr Praxisorientierung: Sowohl angestellt als auch selbstständig bieten sich Bilanzbuchhaltern vielfältige Einsatzfelder. Die neue Prüfungsordnung reduziert die Theorie zugunsten von Praxisinhalten und stärkt damit die Handlungsorientierung des Berufsstandes. Bilanzbuchhalter sollen zukunftgewandt agieren und flexibel auf neue Herausforderungen reagieren können.

3. Mehr Verantwortung: Durch Themen wie Ratings gewinnt das Finanz- und Rechnungswesen an Relevanz. Viele Zahlenanalysen bilden die Grundlage für weit reichende Managemententscheidungen. Bilanzbuchhalter sollen zukünftig steuernd auf einen optimalen Jahresabschluss einwirken können. Eine optionale Prüfung im Fach Organisations- und Führungsaufgaben qualifiziert zusätzlich für Leitungspositionen.

Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung von Bilanzbuchhaltern und Controllern in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven im Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit.

Kontakt:
Bundesgeschäftsstelle BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn
Tel: 0228/96393-0, Fax: 0228/96393-14
kontakt@bvbc.de, www.bvbc.de

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Tel: 0221/356860-0, Fax: 0221/356860-55
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