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Fachartikel, 05.11.2008
Mittelstand
Small Business Act – das Hilfspaket aus Brüssel
­­Mit einem Maßnahmenbündel will die Europäische Kommission den Mittelstand stärken. So sollen durch den so genannten „Small Business Act“ (SBA) unter anderem die bürokratischen Hürden für kleine und mittlere Unternehmen abgebaut sowie die finanzielle und organisatorische Unterstützung verbessert werden. Außerdem wird mit der Europäischen Privatgesellschaft eine Rechtsform angestrebt, die die Unternehmensgründung vereinheitlicht.
­­Zehn Grundsätze hat Industriekommissar Günter Verheugen bei der Präsentation des „Small Business Act“ (SBA) im Juni dieses Jahres vorgelegt, die ein mittelstandsfreundlicheres Denken in der EU forcieren sollen. Lohnend wäre es: Schließlich sind 99 Prozent der Unternehmen in der EU Klein- und Mittelbetriebe, also Firmen mit maximal 250 Beschäftigten. Doch bislang stehen die Ideen der Initiative lediglich auf dem Papier. Beim nächsten Gipfeltreffen im Dezember werden sich die EU-Staats- und Regierungschefs den Text des SBA noch mal vornehmen und voraussichtlich auch verabschieden. Um diese Punkte geht es im Einzelnen:

Europäische Privatgesellschaft (SPE): Diese neue Rechtsform ist eine Art europäische GmbH für kleine und mittelständische Betriebe – unabhängig davon, ob sie in ihrer Heimat oder über die Landesgrenzen hinweg in der EU tätig werden wollen. Die SPE macht aufwendige Rechtsberatungen überflüssig, weil Neugründungen dann nicht mehr in der jeweils länderspezifischen Rechtsform vonstatten gehen müssen.

Beihilfen: Die Mitgliedsstaaten sollen mehr Freiraum bei der finanziellen Förderung des Mittelstands bekommen. Deshalb werden voraussichtlich die Grenzen für die Einzelfallprüfung für staatliche Zuwendungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Umweltschutz angehoben.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz: Für regionale Dienstleister wie Friseure oder Gastronomen sieht der SBA eine ermäßigte Umsatzsteuer vor. Dieser Vorschlag ist unter den Mitgliedsstaaten umstritten. Vor allem Deutschland befürchtet eine Benachteiligung größerer und ausländischer Wettbewerber sowie Steuerausfälle.

Veränderter Zahlungsverkehr: Künftig kommen Kleinunternehmer leichter an ihr Geld: Sie sollen innerhalb von 30 Tagen ihre ausstehenden Forderungen erhalten. Ferner sind die Behörden angehalten, Zahlungen ohne Verzug zu leisten; außerdem wird die Rechnungsstellung per Internet vereinfacht.

Zügige Unternehmensgründung: Die Gründung eines neuen Betriebs soll EU-weit nicht länger als eine Woche dauern.

Feste Bearbeitungsfristen: Unternehmenslizenzen und -genehmigungen sollen innerhalb eines Monats erteilt werden.

Zentrale Anlaufstellen: Bei Neugründungen und Personaleinstellungen schlägt das Papier „One-Stop-Shops“ vor, also Sammelbehörden, die den Betrieben weiterhelfen.

Bürokratieabbau: Für ein Drittel der Unternehmen sind bürokratische Lasten das größte Hemmnis. Deshalb will die EU-Kommission den Verwaltungsaufwand reduzieren: Bis zum Jahr 2012 sollen die durch administrative Auflagen verursachten Kosten um ein Viertel sinken. So könnten Kleinunternehmen beispielsweise von Bilanzierungsvorschriften befreit werden.

Inwieweit der Small Business Act dem Mittelstand nützt, wird sich erst noch zeigen müssen – das Papier ist an vielen Stellen schwammig formuliert. Andere Gesetzesvorhaben könnten der Mittelstands-Initiative sogar zuwiderlaufen – wie etwa die von EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla angeregte Ausweitung der Antidiskriminierungsrichtlinien, die in Zukunft für sämtliche Tatbestände des Geschäftslebens gelten sollen.

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